Beschlussempfehlung
an den Rat:
- wie Vorlage -
Im Ausschuss wird erbeten, den Beschlussentwurf noch einmal näher zu erläutern und dem Rat dies zur Kenntnis zu geben.
Hinweis von der Verwaltung:
Im Beschlussentwurf wird angeführt, dass der „bisher durchgeführten Analyse zur Zusammenlegung der TBL und des Fachbereichs 67 […] zugestimmt“ wird.
Diese Analyse geht aber gerade nicht von einer Zusammenlegung der beiden Organisationseinheiten aus. Vielmehr werden Optimierungen (z. B. Schnittstellenverbesserungen) auch ohne Zusammenlegung erreicht (vgl. auch Vorlage R 1296/16. TA: Es „ergeben sich daher keine Anhaltspunkte für eine Zusammenführung der operativen Einheiten des FB 67 mit der TBL“).
Fazit: TBL und
FB 67 sollen nicht zusammengeführt werden.
- einstimmig -