Herr Keil (DIE LINKE) schlägt vor, die Vorlagen Nr. 2017/1565 und Nr. 2017/1566 solange zurückzustellen, bis eine Entscheidung des Landesbetriebes Straßenbau NRW bezüglich der Tunnellage der A1 im Bereich der heutigen Stelzenbrücke getroffen wurde. Herr Keil (DIE LINKE) befürchtet, dass hier ansonsten irreversible Fakten für eine Fläche geschaffen würden, die ggf. bei einer Tunnelrealisierung anders genutzt werden könnten. Alternativ bittet Herr Keil (DIE LINKE) um eine Aussage, ob ggf. nur eine temporäre Änderung des FNP sowie des Bebauungsplanes möglich ist.

 

Frau Beigeordnete Deppe führt aus, dass der zweite Abschnitt des Um- und Ausbaus der Autobahnen in Leverkusen als letzter Bauabschnitt voraussichtlich erst in einigen Jahren umgesetzt wird. Da der Betreiber der Halle diese mit den aktuellen Festsetzungen im gültigen Bebauungsplan nur sehr eingeschränkt weiter nutzen kann, ist eine Änderung in einer städtebaulich geordneten Form angezeigt. Das Verfahren sollte daher nicht aufgeschoben werden. Eine zeitliche Beschränkung ist rechtlich im Bauleitplanverfahren nicht möglich.

 

Rh. Ippolito (SPD) lässt über die Vorlage abstimmen:

 

Beschluss:

 

1. Dem Vorentwurf der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „südlich Olof-Palme-Straße“ einschließlich Begründung mit Umweltbericht gemäß §§ 2 Abs. 4 und 2a Baugesetzbuch (BauGB) wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1 und 2 der Vorlage) zugestimmt.

 

2. Die Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig an der Planung zu beteiligen. Der Vorentwurf der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „südlich Olof-Palme-Straße“ wird für die Dauer eines Monats öffentlich ausgehängt.

 

Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II.


dafür:         16  (5 CDU, 4 SPD, 2 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 BÜRGERLISTE, 1 OP, 1 PRO NRW, 1 FDP, 1 Soziale Gerechtigkeit)

dagegen:     1  (DIE LINKE)

 

Rh. Paul Hebbel (CDU) war bei der Abstimmung nicht zugegen.