Herr Keil (DIE LINKE) regt an, dass auch bei diesem Projekt im Bedarfsfall die Errichtung einer KITA im Rahmen der Gebietsentwicklung Berücksichtigung findet.

 

Beschluss:

 

1. Für das unter Beschlusspunkt 3 näher bezeichnete Gebiet wird gemäß
§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlossen.

 

2. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Nr. 228/I "Wiesdorf - zwischen Friedrich-Ebert-Straße und Europaring (City C)“.

 

3. Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Wiesdorf und beinhaltet in Flur 19 die Flurstücke 56, 57, 58, 182, 360, 361, 383 (teilweise), 449 (teilweise), 450 (teilweise), 451 und 452. Die genaue Abgrenzung ist den Anlagen 1a und 1b der Vorlage zu entnehmen.

 

4. Dem Vorentwurf der Planunterlagen einschließlich Begründung mit Umweltbericht wird in der vorliegenden Fassung (Anlagen 4 bis 7) zugestimmt.

 

5. Die Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig an der Planung zu beteiligen. Die Beteiligung ist in Form einer Bürgerinformationsveranstaltung unter der Leitung der Bezirksvorsteherin für den Stadtbezirk I durchzuführen. Gleichzeitig werden der Vorentwurf mit Begründung und Umweltbericht für die Dauer von 4 Wochen öffentlich ausgehängt.

 

Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I.

 


- einstimmig -