Nachtrag: 05.05.2017

Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Nachstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 i. V. m. § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt.

 

Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NRW:

 

Der Fällung der Winterlinde Nr. 11 in der Von-Diergardt-Straße wird zugestimmt.

 

Leverkusen, 24.04.2017

 

 

gezeichnet:

Schönberger                                                           Hüther

Bezirksvorsteher                                                    Bezirksvertreter


- einstimmig -