Nachtrag: 05.05.2017
Sitzung: 11.05.2017 Bez. III/024/2017
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 2017/1642
Beschluss:
Nachstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 i. V. m. § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt.
Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NRW:
Der Fällung der Winterlinde Nr. 11 in der Von-Diergardt-Straße wird zugestimmt.
Leverkusen, 24.04.2017
gezeichnet:
Schönberger Hüther
Bezirksvorsteher Bezirksvertreter
- einstimmig -