Die Tagesordnungspunkte zur Thematik „Dritte Änderung der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Leverkusen vom 24.10.2007 (Sondernutzungssatzung)“ 5.1 (Änderungsantrag Nr. 2017/1668 von Herrn Bürgermeister Marewski (CDU) vom 05.05.17 zur Vorlage Nr. 2017/1550 „Marktgebühren für Wochen-, Bauern- und Frischemärkte für Privatbetreiber“) und 5.2 (Verwaltungsvorlage Nr. 2017/1550) werden gemeinsam beraten.

 

Herr Bezirksvorsteher Schönberger übergibt die Sitzungsleitung an den stellvertretenden Bezirksvorsteher für den Stadtbezirk III, Herrn Pockrand, da er in seiner Funktion als 1. Vorsitzender der Werbegemeinschaft City Leverkusen e.V. bei diesem Tagesordnungspunkt befangen ist.

 

Herr Kämmerling, der ebenfalls befangen ist, macht in seiner Funktion als 1. Vorsitzender der Werbe- und Fördergemeinschaft Schlebusch e.V. von dem erteilten Rederecht Gebrauch. Er befürwortet eine Reduzierung der Sondernutzungsgebühren für den Betreiber des Schlebuscher Bauernmarktes um 90 % wie von Herrn Bürgermeister Marewski (CDU) in seinem Antrag Nr. 2017/1668 gefordert wird.

 

Frau Weber (01) spricht sich für die Verwaltungsvorlage aus und verweist auf die Beratungsergebnisse der Bezirksvertretungen für die Stadtbezirke I und II. Dort hat Herr Molitor (01) bereits den Standpunkt der Verwaltung verdeutlicht. Die Deutsche Marktgilde eG fängt zukünftig die Unterdeckung in Höhe von jährlich ca. 40.000 € auf, welche die Stadt bisher bei der Durchführung ihrer Märkte veranschlagen muss. Zudem zahlt sie eine jährliche Konzessionsabgabe in Höhe von 5.400 € an die Stadt, die sich an 3 % der bisher von der Stadt erzielten Einnahmen orientiert.

Die Marktgilde verpflichtet sich, alle städtischen Märkte - auch die in weniger attraktiven Nebenlagen - weiter zu betreiben und die Höhe der bisherigen Marktstandgebühren beizubehalten. Die Märkte der privaten Betreiber befinden sich hingegen in sehr guten Lagen.

Nach Auffassung der Verwaltung wird dem Ratsbeschluss vom 03.04.2017 zur Änderung der Sondernutzungsgebühren für den Schlebuscher Bauernmarkt und die anderen beiden privat betriebenen Märkte in Wiesdorf und Opladen - sodass diese nicht schlechter gestellt werden, als die zukünftig durch die Deutsche Marktgilde eG betriebenen Wochenmärkte - mit der vorgelegten Reduzierung von 50 % ausreichend nachgekommen. Eine weitere Reduzierung der Sondernutzungsgebühren, wie im Antrag Nr. 2017/1668 gefordert, würde die privaten Marktbetreiber gegenüber der Marktgilde bevorzugen.

 

Herr Bürgermeister Marewski (CDU) verdeutlicht die Hintergründe seines Antrags. Die Verwaltung kommt seiner Meinung dem vorgenannten Ratsbeschluss nicht ausreichend nach.

 

Herr Hüther (SPD) regt an, den in der Vorlage Nr. 2017/1550 aufgeführten Vorschlag der Verwaltung - die Reduzierung der Sondernutzungsgebühren um 50 % - zu beschließen und nach einem Zeitraum von ca. sechs Monaten zu prüfen, ob diese Reduzierung geändert werden muss.

 

Herr Prangenberg (CDU) stellt einen Antrag auf Vertagung des gesamten Tagesordnungspunktes um einen Sitzungsturnus, der im Laufe der Beratung von ihm zurückgezogen wird.

 

Nach einer längeren Diskussion stellt der stellvertretende Bezirksvorsteher für den Stadtbezirk III, Herr Pockrand, folgende Beschlussempfehlung an den Rat zur Abstimmung:

 

Wie Vorlage Nr. 2017/1550 mit der Ergänzung, dass nach einem Zeitraum von sechs Monaten geprüft wird, ob die in dem neuen Punkt 4.1 der Sondernutzungssatzung aufgeführte Gebührenreduzierung von 50 % geändert werden muss.

 

dafür:           9  (2 CDU, 4 SPD, 1 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 FDP, 1 pro Deutschland)

dagegen:     2  (1 CDU, 1 BÜRGERLISTE)

 

Herr Bezirksvorsteher Schönberger und Herr Kämmerling (CDU) haben gemäß § 31 GO NRW an der Beratung und Abstimmung zu dem Tagesordnungspunkt 5 nicht teilgenommen.