Frau Cremer (61) gibt folgende Änderung zu Protokoll:

 

Der Rad- und Fußweg im Südosten soll auch als Wirtschaftsweg festgesetzt werden.

 

Die Begründung ist auf Seite 8 wie folgt umzuformulieren:

3.5 Bestehendes Planungsrecht

Für den Bereich des Plangebietes liegt nur im südwestlichen Bereich eine Überschneidung mit dem bestehenden Bebauungsplan Nr. 117/I „Querspange Hitdorfer Straße“ 1. Änderung (rechtskräftig seit dem 20.06.2000) betreffend den Rad-, Fuß und Wirtschaftsweg vor. Im Übrigen liegt kein rechtskräftiger Bebauungsplan vor. Die planungsrechtliche Beurteilung erfolgt dort auf Grundlage des § 35 BauGB (Außenbereich). Der als Verkehrsfläche festgesetzte Abschnitt der Hitdorfer Straße einschließlich der Verkehrsfläche für den Kreisverkehr ist bereits im Bebauungsplanes Nr. 80/I „Wiesenstraße“ 1. Änderung (rechtskräftig seit dem 31.01.2003) als Verkehrsfläche festgesetzt worden.

 

Zudem ist auf Hinweis von Herrn Bartels (FDP) auf der Seite 10 der Begründung folgender Schreibfehler zu korrigieren: Hier muss es im vorletzten Absatz „keine“ und nicht „eine“ Anbindung heißen.

 

Herr BM Wölwer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) beantragt eine Abstimmung wie Bürger- und Umweltauschuss am 14.06.2017. Hier sprachen sich die Ausschussmitglieder in ihrer Beschlussempfehlung einstimmig dafür aus, dass im Bebauungsplan mindestens 10 % der Fassaden begrünt werden und die Grundstücke mit Hecken aus heimischen Gehölzen einzufrieden sind.

 

Frau Biermann-Tannenberger (CDU) ergänzt, dass als Alternative zu dieser Festsetzung auch eine Dachbegrünung von Garagen vorgesehen werden sollte.

 

Herr Schiefer (CDU) lässt über diese Ergänzungen in den Festsetzungen zu dem Bebauungsplan abstimmen:

 

 

dafür:         16  (6 CDU, 4 SPD, 2 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 BÜRGERLISTE, 1 OP, 1 FDP, 1 Soziale Gerechtigkeit)

dagegen:     1  (PRO NRW)

 

Sodann lässt Herr Schiefer (CDU) über die Vorlage abstimmen:

 

 

Beschluss mit vorgenannten Korrekturen sowie vorgenannter Ergänzungen in den Festsetzungen:

 

1.      Der Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 217/I „Hitdorf-Ost/nördlich Flurstraße“ wird zugestimmt. Die genaue Abgrenzung ist der Planzeichnung gemäß Anlagen 2.1 und 2.2 der Vorlage zu entnehmen.

 

2.      Dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung zu den in der frühzeitigen Beteiligung vorgebrachten Äußerungen (Anlage 6 der Vorlage) wird gefolgt.

 

3.      Der Bebauungsplan Nr. 217/I “Hitdorf-Ost/nördlich Flurstraße“ (Anlage 2 der Vorlage) einschließlich der Begründung (Anlage 1 zu dieser Niederschrift) wird in der vorliegenden Fassung als Entwurf beschlossen.

 

4.      Der Entwurf wird gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) mit der diesem Beschluss beigefügten Begründung (Anlage 1 zu dieser Niederschrift) einschließlich Umweltbericht für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.

 

Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I.

 

 


- einstimmig bei 1 Enth (PRO NRW) -