Herr Jürgensmann (plan b - Jürgensmann Landers Landschaftsarchitekten Partnerschaft mbB) stellt anhand einer PowerPoint-Präsentation den Wettbewerbsverlauf und die Wettbewerbsergebnisse vor.

 

Im Verlauf der anschließenden Diskussion beantragt Herr Krause (CDU), das Wort „zustimmend“ im ersten Satz sowie den Teil „und des Kirmesplatzes an der Hitdorfer Straße“ im zweiten Satz des Beschlusspunktes 1 der Vorlage zu streichen. Zudem soll der Beschlusspunkt 2 vollständig gestrichen werden. Außerdem wird bei Beschlusspunkt 3 folgender zweiter Satz angefügt: „Die Planung für den Kirmesplatz an der Hitdorfer Straße muss dessen Nutzung als Park- und Festplatz ohne Flächenverlust sicherstellen.“

 

Frau Cremer (61) macht darauf aufmerksam, dass der Beschlusspunkt 2 bestehen bleiben sollte, da er die weiteren Plätze „Platz vor St. Stephanus“ und „Rheinpark“ umfasst. Die Verwaltung wird die überarbeiteten Planungen der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I zur Beschlussfassung vorlegen. 

 

Rh. Eckloff (CDU) erklärt sich für die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung I mit den Änderungen einverstanden und verdeutlicht, dass auf dem Kirmesplatz keine Parkplätze wegfallen sollen.

 

Der stellvertretende Bezirksvorsteher für den Stadtbezirk I, Herr Schmitz, lässt sodann über die Vorlage mit den vorgenannten Änderungen abstimmen.

 

Beschluss:

 

1.    Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I nimmt das Ergebnis der Jury zur Kenntnis. Der Siegerentwurf des Büros (f) landschaftsarchitektur gmbh, Gunter Fischer, Bonn, aus dem Realisierungsteil des Wettbewerbs wird Grundlage für die zukünftige Neugestaltung und Aufwertung des Hafengeländes.

 

2.    Die Planungskonzepte zu den weiteren Plätzen „Platz vor St. Stephanus“ und „Rheinpark“ werden überarbeitet und der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I erneut zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, das Gewinnerbüro mit der Erarbeitung der weiteren Planung inklusive Entwurfsplanung zu beauftragen. Die Planung für den Kirmesplatz an der Hitdorfer Straße muss dessen Nutzung als Park- und Festplatz ohne Flächenverlust sicherstellen.

 

- einstimmig -