Herr Oberbürgermeister Richrath eröffnet die öffentliche Sitzung und stellt die Beschlussfähigkeit fest.

 

Er erklärt, dass die Sitzungen des Rates, beginnend mit der heutigen Sitzung, als Livestream im Internet übertragen werden. Die Aufzeichnungen werden von der Firma multibc aus Niederkassel vorgenommen. Anschließend sind sie bis zur Einstellung der entsprechenden Niederschriften in das Ratsinformationssystem, also für einen Zeitraum von ca. drei bis vier Wochen, auf der Homepage der Stadt Leverkusen abrufbar. Herr Oberbürgermeister Richrath weist darauf hin, dass Ratsmitglieder der Übertragung ihres Wortbeitrages jederzeit widersprechen können.

Die genauen Regelungen zum Livestream werden in die Geschäftsordnung aufgenommen. Eine Vorlage hierzu wird im nächsten Sitzungsturnus in die Beratung eingebracht.

 

Anschließend erklärt Herr Oberbürgermeister Richrath, dass Herr Born für leverkusen.com eine Drehgenehmigung für die Sitzung beantragt hat. Da davon auszugehen ist, dass er die Gesamtaufnahme fast vollständig in leverkusen.com abspielen lässt und sie dauerhaft archiviert, also für jedermann auf Dauer einsehbar sein wird, beabsichtigt Herr Oberbürgermeister Richrath, über diesen Wunsch auf Drehgenehmigung abstimmen zu lassen.

 

Zuvor erläutert er, dass Ratsmitglieder sowie Mitglieder der Verwaltung mit Ausnahme der Beigeordneten und des Oberbürgermeisters aufgrund des Schutzes ihrer Persönlichkeitsrechte im Einzelfall die Aufnahme ihrer Wortbeiträge bzw. ihres Bildes verweigern können. Aus diesem Grund wird er nach einem positiven Beschluss über die Drehgenehmigung die Ratsmitglieder und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung fragen, wer von ihnen für sich die Aufnahme und den Mitschnitt seines Wortbeitrages bzw. seines Bildes ablehnt.

 

Herr Oberbürgermeister Richrath lässt über den Antrag auf Drehgenehmigung abstimmen.

 

- einstimmig -

 

Wie angekündigt fragt Herr Oberbürgermeister Richrath anschließend ab, ob jemand von Rat oder Verwaltung für sich den Mitschnitt der Sitzung ablehnt. Hierzu meldet sich niemand.

 

Herr Oberbürgermeister Richrath weist auf die auf den Tisch gelegte Arbeitstagesordnung hin, in die die Tagesordnungspunkte aus der Einladung und dem Nachtrag, weitere Anträge sowie alle Stellungnahmen und Ergänzungen eingearbeitet worden sind, die bis heute vorlagen.

 

Er erklärt, dass der Tagesordnungspunkt 32 - „Bebauungsplan Nr. 172 B/II "nbso-Campus Leverkusen und Gewerbe" 2. Änderung - Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung“, Vorlage Nr. 2017/1684 von der Tagesordnung abgesetzt wird, da die Beratungsfolge bereits mit der Entscheidung im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Planen am 19.06.2017 und dem Beitrittsbeschluss der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II am 27.06.2017 endete und insofern irrtümlich auf die Einladung zur Ratssitzung genommen worden ist.

 

Gegen die Arbeitstagesordnung erhebt sich kein Widerspruch.

 

Herr Oberbürgermeister Richrath weist anschließend darauf hin, dass die Bezirksregierung Köln den Haushaltssanierungsplan 2017-2021 im Haushaltsjahr 2017 gemäß § 6 Abs. 2 des Stärkungspaktgesetzes genehmigt hat.

Die Haushaltsverfügung wird den Ratsmitgliedern parallel zur heutigen Ratssitzung über TOP-Verteiler-Schreiben zugesandt.

 

Zu Einzelheiten der Haushaltsverfügung erteilt er Herrn Stadtkämmerer Stein das Wort.

 

Herr Stadtkämmerer Stein erklärt, dass die Bezirksregierung bei der Genehmigung des Haushaltssanierungsplans keine neuen Hinweise oder Vorgaben gemacht hat.

 

Folgende Eckpunkte sind unverändert:

 

- Keine neuen freiwilligen Leistungen

- Effektive Steuerung der Entwicklung im Bereich des Personalaufwands

- Einbeziehung von Eigengesellschaften und Eigenbetrieben

 

Als neuer Hinweis wurde aufgenommen, dass bei allen neuen Investitionen auch die Folgekosten im Blick zu behalten sind.

 

Herr Stadtkämmerer Stein erklärt, dass er auch in diesem Jahr die etatisierten Ansätze unter eine Haushaltsbewirtschaftung gestellt hat. Sie werden mit den Fachbereichen gemeinsam noch einmal auf ihre Notwendigkeit überprüft. In den Vorjahren hat dies jeweils zu zusätzlichen Einsparungen geführt. Politische Beschlüsse werden selbstverständlich umgesetzt.

 

Personalwirtschaftliche Dinge bleiben von all diesen Maßnahmen unberührt und werden durchgeführt.