Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

1.    Die Verwaltung wird beauftragt, bei der neuen NRW-Landesregierung und den Landtagsfraktionen initiativ zu werben, sich angesichts des geplanten Inkrafttretens der Reform zum Unterhaltsvorschuss (ab 01.07.2017) der Ausweitung des Leistungsbezugs und der damit verbundenen erheblichen Mehrkosten für eine stärkere Beteiligung des Landes NRW bzw. für eine deutliche Erhöhung des Finanzierungsanteils des Landes von bisher nur 13,33% einzusetzen.

 

2.    Der Oberbürgermeister ist gebeten, sich auch über den Städtetag NRW weiter darum zu bemühen, dass unter Berücksichtigung der von der Bundesregierung zugesagten Erhöhung ihres Finanzierungsanteils von 33,335 auf 40% den NRW-Kommunen nicht weiter ein Finanzierungsanteil von 53,33% aufgebürdet und nicht länger das durch die Landesverfassung (Art. 78 Abs. 3) garantierte Konnexitätsprinzip missachtet wird.


dafür:         40  (OB, 16 CDU, 11 SPD, 4 BÜRGERLISTE, 3 OP, 1 PRO NRW, 2 FDP, 2 Soziale Gerechtigkeit)

Enth.:           5  (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)