Die Tagesordnungspunkte zur Thematik
„Verkehrskonzept Hitdorf“ 14.1
(Bürgerantrag Nr. 2017/1735 vom 16.06.17),
14.2 (Antrag Nr. 2017/1725 der Fraktion BÜRGERLISTE vom 17.06.17), 14.3 (Antrag
Nr. 2017/1727 der Fraktion BÜRGERLISTE vom 17.06.17), 14.4 (Ergänzungsantrag
Nr. 2017/1728 der Fraktion BÜRGERLISTE vom 17.06.17 zur Vorlage Nr. 2017/1659),
14.5 (Ergänzungsantrag Nr. 2017/1729 der Fraktion BÜRGERLISTE vom 17.06.17 zur
Vorlage Nr. 2017/1659), 14.6 (Änderungsantrag Nr. 2017/1737 der SPD-Fraktion und
der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung I vom 21.06.17 zur Vorlage Nr.
2017/1659), 14.7 (Vorlage Nr. 2017/1659 „Ausbau der Hitdorfer Straße von der
Rheinstraße bis zur Oststraße“) und 14.8 (Antrag Nr. 2017/1709 der Fraktion
BÜRGERLISTE vom 05.06.17) werden vorgezogen und gemeinsam nach dem
Tagesordnungspunkt 2 beraten.
Herr Cremer (im Auftrag der Bürgerinitiative
„Verkehrskonzept Hitdorf mit Umgehungsstraße“), Herr Hungerberg und Herr
Gintrowski haben zur Thematik Rederecht beantragt, welches Ihnen einstimmig
gewährt wird.
Zunächst stellt Herr Schmitz (66) das
bisherige Verfahren und den Ablauf, die Grundlage für die Verwaltungsvorlage
sind, dar. Hervorzuheben sind die Planungswerkstätten in 2013 und 2015, bei
denen die Bürger die Gelegenheit hatten, sich aktiv bei der Planung der Straße
zu beteiligen und die Bürgerbeteiligung, in der alle Eigentümer und Anwohner
der Hitdorfer Straße per Hauswurfsendung die Gelegenheit hatten, Anregungen und
Bedenken vorzutragen.
Die nunmehr zur Beschlussfassung vorgelegte
Planung beinhaltet somit sowohl die Vorgaben aus dem Ratsbeschluss zum
Verkehrskonzept Hitdorf, als auch die Bürgerwünsche aus den Planungswerkstätten
und der Bürgerbeteiligung.
Anschließend machen Herr Cremer (anhand einer
PowerPoint Präsentation, Anlage 1 der Niederschrift), Herr Hungerberg (Vortrag
als Anlage 2 der Niederschrift) und Herr Gintrowski ihre Ausführungen.
Rh. Scholz (CDU) stellt nach einer längeren
Diskussion einen Antrag zum
Verfahren auf „Schluss der Rednerliste“ nach
der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Leverkusen, seine Ausschüsse und die
Bezirksvertretungen, über den der stellvertretende Bezirksvorsteher für den
Stadtbezirk I, Herr Schmitz, abstimmen lässt:
dafür: 6 (3
SPD, 3 CDU)
dagegen: 4 (2
BÜRGERLISTE, 1 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 DIE
LINKE)
Herr Molitor (01) macht darauf aufmerksam,
dass nicht alle Vorschläge der Politik aufgrund der Kürze der Zeit bis zur
heutigen Sitzung von der Verwaltung fachlich und sachlich abschließend geprüft
werden konnten. Zudem ist bei der Beschlussfassung zu beachten, dass die
Gewährung der Fördermittel für die Projekte des Integrierten Handlungskonzepts
Hitdorf an bestimmte zeitliche Vorgaben gebunden ist.
Herr Schmitz (66) gibt zu den einzelnen
Punkten des Änderungsantrags
Nr. 2017/1737 der SPD-Fraktion und der
CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung I vom 21.06.17 zur Vorlage Nr. 2017/1659
den nachfolgenden bisherigen Sachstand zu Protokoll:
„1. Die Planung der Hitdorfer Straße wird
überarbeitet und der Bezirksvertretung erneut zur Entscheidung vorgelegt. Dabei
werden die Fahrbahnbreiten nach der RASt geplant, Ziel ist eine
Mindestfahrbahnbreite von 5,00 m,
4,50 m dürfen nicht unterschritten werden.“
Von Seiten der Verwaltung wird dieser Punkt
so verstanden, dass grundsätzlich eine Mindestfahrbahnbreite von 5,00 m geplant
werden soll, dass in Einzelfällen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten der
Fahrbahnquerschnitt auf 4,50 m reduziert werden kann, und dass die punktuellen
Engstellen, die der Querung der Fußgänger dienen, einen Querschnitt von 3,50 m
aufweisen können. Diese Vorgabe der Mindestfahrbahnbreite wird voraussichtlich
zur Folge haben, dass an einigen Stellen der Hitdorfer Straße eine Gehwegbreite
von 1,00 m unterschritten werden muss.
Eine Shared Space Lösung wird seitens der
Verwaltung nicht befürwortet, da sich diese nicht für die engen Bereiche der
Hitdorfer Straße eignet und Gefahrensituationen erzeugen würde.
„2. Die relativ lange Engstelle an der
Kreuzung Fährstraße ist nicht sinnvoll. Hier reicht eine kleine Fahrbahnverengung.
Der Plan ist entsprechend zu ändern.“
Diese Änderung geht zu Lasten der
Gehwegbreite.
„3. Die geplanten Fahrbahnverengungen an der
Weinhäuserstraße und der
Werftstraße werden zu Gunsten einer
Fahrbahnverengung in Höhe Haus Nr. 235 gestrichen.“
Die Überquerungshilfen sind an der geplanten
Position Bestandteil der Schulwegkarte bzw. Schulwegsicherung. Es wird
angeregt, diesen Punkt des Antrags als Prüfauftrag an die Verwaltung zu
beschließen. Eine Änderung der Planung würde voraussichtlich erhebliche Umwege
für die Schulkinder erzeugen, die ggf. deswegen die Straße ungesichert
überqueren. Dies müsste daher in Abstimmung mit dem Fachbereich Schulen
überprüft werden.
„4. In die Planung ist eine Lösung für den
Anlieferverkehr von Edeka einzuarbeiten.“
Die Anlieferprobleme müssen und sollen auf
den privaten Flächen gelöst werden und sind nicht Bestandteil der Planung der
Hitdorfer Straße.
„5. Die geplante, zusätzliche Bushaltestelle
an der Stadthalle wird ersatzlos gestrichen.“
Aus Sicht der Verwaltung ist die geplante
Bushaltestelle sinnvoll und eine Errichtung sollte beibehalten werden.
„6. Die Bushaltestellen Oststraße werden in
beiden Fahrtrichtungen so geplant, dass weiterhin die Busse in Haltebuchten und
nicht auf der Fahrbahn halten.“
Die Einrichtung von Haltebuchten für Busse
auf der Südseite lässt sich zu Lasten der öffentlichen Stellplätze realisieren,
für die Nordseite muss eine Umsetzung aufgrund der zur Verfügung stehenden
Flächen geprüft werden.
„7. Die geplanten Bäume an der Einmündung der
Weinhäuserstraße und der Mohlenstraße werden ersatzlos gestrichen. Ebenso der
geplante Baum vor der Gaststätte „Em Schokker“.“
Diese Änderung der Planung obliegt der
Politik und kann berücksichtigt werden.
„8. Es wird sichergestellt, dass mit
Fertigstellung der Straße alle Bushaltestellen mit Wartehäuschen bestückt
sind.“
Es ist vorgesehen, die Haltestellen, soweit
die zur Verfügung stehenden Flächen vorhanden sind, mit Wartehallen
auszustatten.
„9. Die Verkehrsführung am Kirmesplatz wird nicht
verändert.“
Das Ziel der Verlegung des Gehweges in diesem
Bereich ist der Erhalt der Bäume. Bei einer Sanierung des Gehweges in der
derzeitigen Lage ist damit zu rechnen, dass aufgrund der notwendigen
Erdarbeiten die Wurzeln der Bäume so stark beschädigt werden, dass die Bäume
gefällt werden müssen. Daher kann von Seiten der Verwaltung dieser Punkt nicht
befürwortet werden.
Aufgrund der Stellungnahme der Verwaltung und
dem sich daraus ergebenen Abstimmungsbedarf, beantragt Rh. Eckloff (CDU) eine
Unterbrechung der Sitzung, um den Änderungsantrag Nr. 2017/1737 mit seiner
Fraktion und der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung I zu beraten. Gegen
diese Sitzungsunterbrechung erhebt sich kein Widerspruch.
Der stellvertretende Bezirksvorsteher für den
Stadtbezirk I, Herr Schmitz, eröffnet die Sitzung nach der Unterbrechung
wieder.
Herr Longerich (SPD) gibt für die Antragsteller
zum Antrag Nr. 2017/1737 bekannt, dass die unter Punkt 1 aufgeführte
Erarbeitung einer Shared Space Lösung entfallen soll. Zudem soll die
Verkehrsführung am Kirmesplatz, wie unter Punkt 9 beantragt, unverändert
bleiben. Die jetzige Lage des Gehweges vor den Bäumen soll bestehen bleiben und
in den Unterbau des Gehweges darf nicht eingegriffen werden, um das Wurzelwerk
zu schonen und damit die Bäume zu erhalten.
Der
stellvertretende Bezirksvorsteher für den Stadtbezirk I, Herr Schmitz, lässt
sodann nacheinander über die Tagesordnungspunkte 14.1 bis 14.7 abstimmen.
Rh. Eckloff (CDU)
beantragt, den Bürgerantrag Nr. 2017/1735 als Prüfauftrag abstimmen zu lassen.
Beschluss zum
Bürgerantrag Nr. 2017/1735:
Die Verwaltung wird
beauftragt zu prüfen, wie eine Verbesserung der Nutzung des Öffentlichen
Personennahverkehres (ÖPNV) in Hitdorf für die Linien 233 und 253 erreicht
werden kann. Bei der Prüfung werden folgende Aspekte berücksichtigt:
1. Neuanlage von
zwei gegenüber liegenden Bushaltestellen im Bereich des
Kreisverkehrs
Hitdorfer Straße/Ringstraße.
2. Verlegung der
Haltestelle Antoniushof an die Einmündung Heerweg und Errichtung einer
Bushaltestelle an der Einmündung Rheinstraße.
Alternativ zu den
Vorschlägen unter den Punkten 1 und 2:
3. Änderung des
Fahrplanes, sodass die Linie 253 künftig die Hitdorfer Haltestellen im gleichen
Takt wie die Linie 233 anfährt.
- einstimmig -
Herr Longerich (SPD) beantragt, den Antrag
Nr. 2017/1725 der Fraktion BÜRGERLISTE vom 17.06.17 als Prüfauftrag abstimmen
zu lassen. Die mit Stellungnahme vom 22.06.17 formulierte Ablehnung dieses
Anliegens durch die Verwaltung ist so nicht akzeptabel.
Beschluss zum
Antrag Nr. 2017/1725:
Die Verwaltung
prüft, ob auf der Ringstraße im Bereich zwischen der Widdauener Straße und der
Weinhäuserstraße, insbesondere im Bereich des AWO-Kindergartenkomplexes,
weitere Poller zum Schutz der Nutzer des Gehweges aufgestellt werden können.
dafür: 7 (3
SPD, 3 CDU, 1 DIE LINKE)
dagegen: 2 (BÜRGERLISTE)
Enth.: 1 (BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN)
Auf Antrag von Rh.
Scholz (CDU) lässt der stellvertretende Bezirksvorsteher für den Stadtbezirk I,
Herr Schmitz, über die Vertagung des Antrags Nr. 2017/1727 in die
Haushaltsplanberatungen im Herbst 2017 abstimmen:
dafür: 7 (3
SPD, 3 CDU, 1 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
dagegen: 2 (BÜRGERLISTE)
Enth.: 1 (DIE
LINKE)
Beschluss zum
Ergänzungsantrag Nr. 2017/1728:
Wie Antrag
dafür: 2 (BÜRGERLISTE)
dagegen: 7 (3
SPD, 3 CDU, 1 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Enth.: 1 (DIE
LINKE)
Damit ist der
Ergänzungsantrag Nr. 2017/1728 abgelehnt.
Beschluss zum
Ergänzungsantrag Nr. 2017/1729:
Wie Antrag
dafür: 2 (BÜRGERLISTE)
dagegen: 8 (3
SPD, 3 CDU, 1 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 DIE LINKE)
Damit ist der
Ergänzungsantrag Nr. 2017/1729 abgelehnt.
Beschluss zum
Änderungsantrag Nr. 2017/1737 zur Vorlage Nr. 2017/1659 mit den zuvor genannten
Modifizierungen:
1. Die Planung der Hitdorfer Straße wird überarbeitet und der
Bezirksvertretung erneut zur Entscheidung vorgelegt. Dabei werden die
Fahrbahnbreiten nach der RASt geplant, Ziel ist eine Mindestfahrbahnbreite von
5,00 m,
4,50 m dürfen nicht unterschritten werden. Eine Shared Space Lösung wird
nicht weiter verfolgt.
2.
Die relativ lange Engstelle an der Kreuzung Fährstraße ist nicht sinnvoll. Hier
reicht eine kleine Fahrbahnverengung. Der Plan ist entsprechend zu ändern.
3.
Die Verwaltung wird beauftrag zu prüfen, ob die geplanten Fahrbahnverengungen
an der Weinhäuserstraße und der Werftstraße zu Gunsten einer Fahrbahnverengung
in Höhe Haus Nr. 235 gestrichen werden können.
4.
In die Planung ist eine Lösung für den Anlieferverkehr von Edeka einzuarbeiten.
5.
Die geplante zusätzliche Bushaltestelle an der Stadthalle wird ersatzlos
gestrichen.
6.
Die Bushaltestellen Oststraße werden in beiden Fahrtrichtungen so geplant, dass
weiterhin die Busse in Haltebuchten und nicht auf der Fahrbahn halten.
7.
Die geplanten Bäume an der Einmündung der Weinhäuserstraße und der Mohlenstraße
werden ersatzlos gestrichen. Ebenso der geplante Baum vor der Gaststätte „Em
Schokker“.
8.
Es wird sichergestellt, dass mit Fertigstellung der Straße alle Bushaltestellen
mit Wartehäuschen bestückt sind.
9.
Die Verkehrsführung am Kirmesplatz wird nicht verändert.
dafür: 6 (3
SPD, 3 CDU)
dagegen: 3 (2
BÜRGERLISTE, 1 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Enth.: 1 (DIE
LINKE)
Beschluss zur
Vorlage Nr. 2017/1659 mit den zuvor beschlossenen Änderungen:
Der Planung zum Ausbau
der Hitdorfer Straße von der Rheinstraße bis zur Oststraße wird mit den
nachfolgenden Änderungen zugestimmt:
1. Die Planung der Hitdorfer Straße wird überarbeitet und der
Bezirksvertretung erneut zur Entscheidung vorgelegt. Dabei werden die Fahrbahnbreiten
nach der RASt geplant, Ziel ist eine Mindestfahrbahnbreite von 5,00 m,
4,50 m dürfen nicht unterschritten werden. Eine Shared Space Lösung wird
nicht weiter verfolgt.
2.
Die relativ lange Engstelle an der Kreuzung Fährstraße ist nicht sinnvoll. Hier
reicht eine kleine Fahrbahnverengung. Der Plan ist entsprechend zu ändern.
3.
Die Verwaltung wird beauftrag zu prüfen, ob die geplanten Fahrbahnverengungen
an der Weinhäuserstraße und der Werftstraße zu Gunsten einer Fahrbahnverengung
in Höhe Haus Nr. 235 gestrichen werden können.
4.
In die Planung ist eine Lösung für den Anlieferverkehr von Edeka einzuarbeiten.
5.
Die geplante zusätzliche Bushaltestelle an der Stadthalle wird ersatzlos
gestrichen.
6.
Die Bushaltestellen Oststraße werden in beiden Fahrtrichtungen so geplant, dass
weiterhin die Busse in Haltebuchten und nicht auf der Fahrbahn halten.
7.
Die geplanten Bäume an der Einmündung der Weinhäuserstraße und der Mohlenstraße
werden ersatzlos gestrichen. Ebenso der geplante Baum vor der Gaststätte „Em
Schokker“.
8.
Es wird sichergestellt, dass mit Fertigstellung der Straße alle Bushaltestellen
mit Wartehäuschen bestückt sind.
9.
Die Verkehrsführung am Kirmesplatz wird nicht verändert.
dafür: 6 (3
SPD, 3 CDU)
Enth.: 4 (2
BÜRGERLISTE, 1 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 DIE
LINKE)
Der
Tagesordnungspunkt 14.8 (Antrag Nr. 2017/1709 der Fraktion BÜRGERLISTE vom
05.06.17) wurde zu Beginn der Sitzung mehrheitlich von der Tagesordnung
abgesetzt.
Rh. Schoofs (BÜRGERLISTE) moniert, dass es
aus seiner Sicht sehr bedenklich ist, wenn zuvor abgelehnte Änderungen seiner
Fraktion im Anschluss als inhaltlich gleiche Anträge bzw. Antragsbestandteile
anderer Fraktionen beschlossen werden.
Herr Krause (CDU) hat gemäß § 31 GO NRW an der Beratung und Abstimmung zu dem gesamten Tagesordnungspunkt 14 nicht teilgenommen.