Nachtrag: 22.06.2017

Beschluss: vertagt

Die Tagesordnungspunkte zur Thematik „Verkehrskonzept Hitdorf“ 14.1

(Bürgerantrag Nr. 2017/1735 vom 16.06.17), 14.2 (Antrag Nr. 2017/1725 der Fraktion BÜRGERLISTE vom 17.06.17), 14.3 (Antrag Nr. 2017/1727 der Fraktion BÜRGERLISTE vom 17.06.17), 14.4 (Ergänzungsantrag Nr. 2017/1728 der Fraktion BÜRGERLISTE vom 17.06.17 zur Vorlage Nr. 2017/1659), 14.5 (Ergänzungsantrag Nr. 2017/1729 der Fraktion BÜRGERLISTE vom 17.06.17 zur Vorlage Nr. 2017/1659), 14.6 (Änderungsantrag Nr. 2017/1737 der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung I vom 21.06.17 zur Vorlage Nr. 2017/1659), 14.7 (Vorlage Nr. 2017/1659 „Ausbau der Hitdorfer Straße von der Rheinstraße bis zur Oststraße“) und 14.8 (Antrag Nr. 2017/1709 der Fraktion BÜRGERLISTE vom 05.06.17) werden vorgezogen und gemeinsam nach dem Tagesordnungspunkt 2 beraten.

 

Herr Cremer (im Auftrag der Bürgerinitiative „Verkehrskonzept Hitdorf mit Umgehungsstraße“), Herr Hungerberg und Herr Gintrowski haben zur Thematik Rederecht beantragt, welches Ihnen einstimmig gewährt wird.

 

Zunächst stellt Herr Schmitz (66) das bisherige Verfahren und den Ablauf, die Grundlage für die Verwaltungsvorlage sind, dar. Hervorzuheben sind die Planungswerkstätten in 2013 und 2015, bei denen die Bürger die Gelegenheit hatten, sich aktiv bei der Planung der Straße zu beteiligen und die Bürgerbeteiligung, in der alle Eigentümer und Anwohner der Hitdorfer Straße per Hauswurfsendung die Gelegenheit hatten, Anregungen und Bedenken vorzutragen.

Die nunmehr zur Beschlussfassung vorgelegte Planung beinhaltet somit sowohl die Vorgaben aus dem Ratsbeschluss zum Verkehrskonzept Hitdorf, als auch die Bürgerwünsche aus den Planungswerkstätten und der Bürgerbeteiligung.

 

Anschließend machen Herr Cremer (anhand einer PowerPoint Präsentation, Anlage 1 der Niederschrift), Herr Hungerberg (Vortrag als Anlage 2 der Niederschrift) und Herr Gintrowski ihre Ausführungen.

 

Rh. Scholz (CDU) stellt nach einer längeren Diskussion einen Antrag zum

Verfahren auf „Schluss der Rednerliste“ nach der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Leverkusen, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen, über den der stellvertretende Bezirksvorsteher für den Stadtbezirk I, Herr Schmitz, abstimmen lässt:

 

dafür:           6  (3 SPD, 3 CDU)

dagegen:     4  (2 BÜRGERLISTE, 1 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 DIE

                          LINKE)

 

Herr Molitor (01) macht darauf aufmerksam, dass nicht alle Vorschläge der Politik aufgrund der Kürze der Zeit bis zur heutigen Sitzung von der Verwaltung fachlich und sachlich abschließend geprüft werden konnten. Zudem ist bei der Beschlussfassung zu beachten, dass die Gewährung der Fördermittel für die Projekte des Integrierten Handlungskonzepts Hitdorf an bestimmte zeitliche Vorgaben gebunden ist.

 

Herr Schmitz (66) gibt zu den einzelnen Punkten des Änderungsantrags

Nr. 2017/1737 der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung I vom 21.06.17 zur Vorlage Nr. 2017/1659 den nachfolgenden bisherigen Sachstand zu Protokoll:

 

„1. Die Planung der Hitdorfer Straße wird überarbeitet und der Bezirksvertretung erneut zur Entscheidung vorgelegt. Dabei werden die Fahrbahnbreiten nach der RASt geplant, Ziel ist eine Mindestfahrbahnbreite von 5,00 m,

4,50 m dürfen nicht unterschritten werden.“

 

Von Seiten der Verwaltung wird dieser Punkt so verstanden, dass grundsätzlich eine Mindestfahrbahnbreite von 5,00 m geplant werden soll, dass in Einzelfällen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten der Fahrbahnquerschnitt auf 4,50 m reduziert werden kann, und dass die punktuellen Engstellen, die der Querung der Fußgänger dienen, einen Querschnitt von 3,50 m aufweisen können. Diese Vorgabe der Mindestfahrbahnbreite wird voraussichtlich zur Folge haben, dass an einigen Stellen der Hitdorfer Straße eine Gehwegbreite von 1,00 m unterschritten werden muss.

 

Eine Shared Space Lösung wird seitens der Verwaltung nicht befürwortet, da sich diese nicht für die engen Bereiche der Hitdorfer Straße eignet und Gefahrensituationen erzeugen würde.

 

„2. Die relativ lange Engstelle an der Kreuzung Fährstraße ist nicht sinnvoll. Hier reicht eine kleine Fahrbahnverengung. Der Plan ist entsprechend zu ändern.“

 

Diese Änderung geht zu Lasten der Gehwegbreite.

 

„3. Die geplanten Fahrbahnverengungen an der Weinhäuserstraße und der

Werftstraße werden zu Gunsten einer Fahrbahnverengung in Höhe Haus Nr. 235 gestrichen.“

 

Die Überquerungshilfen sind an der geplanten Position Bestandteil der Schulwegkarte bzw. Schulwegsicherung. Es wird angeregt, diesen Punkt des Antrags als Prüfauftrag an die Verwaltung zu beschließen. Eine Änderung der Planung würde voraussichtlich erhebliche Umwege für die Schulkinder erzeugen, die ggf. deswegen die Straße ungesichert überqueren. Dies müsste daher in Abstimmung mit dem Fachbereich Schulen überprüft werden.

 

„4. In die Planung ist eine Lösung für den Anlieferverkehr von Edeka einzuarbeiten.“

 

Die Anlieferprobleme müssen und sollen auf den privaten Flächen gelöst werden und sind nicht Bestandteil der Planung der Hitdorfer Straße.

 

„5. Die geplante, zusätzliche Bushaltestelle an der Stadthalle wird ersatzlos gestrichen.“

 

Aus Sicht der Verwaltung ist die geplante Bushaltestelle sinnvoll und eine Errichtung sollte beibehalten werden.

 

„6. Die Bushaltestellen Oststraße werden in beiden Fahrtrichtungen so geplant, dass weiterhin die Busse in Haltebuchten und nicht auf der Fahrbahn halten.“

 

Die Einrichtung von Haltebuchten für Busse auf der Südseite lässt sich zu Lasten der öffentlichen Stellplätze realisieren, für die Nordseite muss eine Umsetzung aufgrund der zur Verfügung stehenden Flächen geprüft werden.

 

„7. Die geplanten Bäume an der Einmündung der Weinhäuserstraße und der Mohlenstraße werden ersatzlos gestrichen. Ebenso der geplante Baum vor der Gaststätte „Em Schokker“.“

 

Diese Änderung der Planung obliegt der Politik und kann berücksichtigt werden.

 

„8. Es wird sichergestellt, dass mit Fertigstellung der Straße alle Bushaltestellen mit Wartehäuschen bestückt sind.“

 

Es ist vorgesehen, die Haltestellen, soweit die zur Verfügung stehenden Flächen vorhanden sind, mit Wartehallen auszustatten.

 

„9. Die Verkehrsführung am Kirmesplatz wird nicht verändert.“

 

Das Ziel der Verlegung des Gehweges in diesem Bereich ist der Erhalt der Bäume. Bei einer Sanierung des Gehweges in der derzeitigen Lage ist damit zu rechnen, dass aufgrund der notwendigen Erdarbeiten die Wurzeln der Bäume so stark beschädigt werden, dass die Bäume gefällt werden müssen. Daher kann von Seiten der Verwaltung dieser Punkt nicht befürwortet werden.

 

 

Aufgrund der Stellungnahme der Verwaltung und dem sich daraus ergebenen Abstimmungsbedarf, beantragt Rh. Eckloff (CDU) eine Unterbrechung der Sitzung, um den Änderungsantrag Nr. 2017/1737 mit seiner Fraktion und der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung I zu beraten. Gegen diese Sitzungsunterbrechung erhebt sich kein Widerspruch.

 

Der stellvertretende Bezirksvorsteher für den Stadtbezirk I, Herr Schmitz, eröffnet die Sitzung nach der Unterbrechung wieder.

 

Herr Longerich (SPD) gibt für die Antragsteller zum Antrag Nr. 2017/1737 bekannt, dass die unter Punkt 1 aufgeführte Erarbeitung einer Shared Space Lösung entfallen soll. Zudem soll die Verkehrsführung am Kirmesplatz, wie unter Punkt 9 beantragt, unverändert bleiben. Die jetzige Lage des Gehweges vor den Bäumen soll bestehen bleiben und in den Unterbau des Gehweges darf nicht eingegriffen werden, um das Wurzelwerk zu schonen und damit die Bäume zu erhalten.

 

Der stellvertretende Bezirksvorsteher für den Stadtbezirk I, Herr Schmitz, lässt sodann nacheinander über die Tagesordnungspunkte 14.1 bis 14.7 abstimmen.

 

Rh. Eckloff (CDU) beantragt, den Bürgerantrag Nr. 2017/1735 als Prüfauftrag abstimmen zu lassen.

 

Beschluss zum Bürgerantrag Nr. 2017/1735:

 

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, wie eine Verbesserung der Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehres (ÖPNV) in Hitdorf für die Linien 233 und 253 erreicht werden kann. Bei der Prüfung werden folgende Aspekte berücksichtigt:

 

1. Neuanlage von zwei gegenüber liegenden Bushaltestellen im Bereich des

Kreisverkehrs Hitdorfer Straße/Ringstraße.

 

2. Verlegung der Haltestelle Antoniushof an die Einmündung Heerweg und Errichtung einer Bushaltestelle an der Einmündung Rheinstraße.

 

Alternativ zu den Vorschlägen unter den Punkten 1 und 2:

 

3. Änderung des Fahrplanes, sodass die Linie 253 künftig die Hitdorfer Haltestellen im gleichen Takt wie die Linie 233 anfährt.

 

- einstimmig -

 

 

Herr Longerich (SPD) beantragt, den Antrag Nr. 2017/1725 der Fraktion BÜRGERLISTE vom 17.06.17 als Prüfauftrag abstimmen zu lassen. Die mit Stellungnahme vom 22.06.17 formulierte Ablehnung dieses Anliegens durch die Verwaltung ist so nicht akzeptabel.

 

Beschluss zum Antrag Nr. 2017/1725:

 

Die Verwaltung prüft, ob auf der Ringstraße im Bereich zwischen der Widdauener Straße und der Weinhäuserstraße, insbesondere im Bereich des AWO-Kindergartenkomplexes, weitere Poller zum Schutz der Nutzer des Gehweges aufgestellt werden können.

 

dafür:           7  (3 SPD, 3 CDU, 1 DIE LINKE)

dagegen:     2  (BÜRGERLISTE)

Enth.:           1  (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

 

Auf Antrag von Rh. Scholz (CDU) lässt der stellvertretende Bezirksvorsteher für den Stadtbezirk I, Herr Schmitz, über die Vertagung des Antrags Nr. 2017/1727 in die Haushaltsplanberatungen im Herbst 2017 abstimmen:

 

dafür:           7  (3 SPD, 3 CDU, 1 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

dagegen:     2  (BÜRGERLISTE)

Enth.:           1  (DIE LINKE)

 

 

Beschluss zum Ergänzungsantrag Nr. 2017/1728:

 

Wie Antrag

 

dafür:           2  (BÜRGERLISTE)

dagegen:     7  (3 SPD, 3 CDU, 1 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Enth.:           1  (DIE LINKE)

 

Damit ist der Ergänzungsantrag Nr. 2017/1728 abgelehnt.

 

 

Beschluss zum Ergänzungsantrag Nr. 2017/1729:

 

Wie Antrag

 

dafür:           2  (BÜRGERLISTE)

dagegen:     8  (3 SPD, 3 CDU, 1 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 DIE LINKE)

 

Damit ist der Ergänzungsantrag Nr. 2017/1729 abgelehnt.

 

 

Beschluss zum Änderungsantrag Nr. 2017/1737 zur Vorlage Nr. 2017/1659 mit den zuvor genannten Modifizierungen:

 

1. Die Planung der Hitdorfer Straße wird überarbeitet und der Bezirksvertretung erneut zur Entscheidung vorgelegt. Dabei werden die Fahrbahnbreiten nach der RASt geplant, Ziel ist eine Mindestfahrbahnbreite von 5,00 m,

4,50 m dürfen nicht unterschritten werden. Eine Shared Space Lösung wird nicht weiter verfolgt.

 

2. Die relativ lange Engstelle an der Kreuzung Fährstraße ist nicht sinnvoll. Hier reicht eine kleine Fahrbahnverengung. Der Plan ist entsprechend zu ändern.

 

3. Die Verwaltung wird beauftrag zu prüfen, ob die geplanten Fahrbahnverengungen an der Weinhäuserstraße und der Werftstraße zu Gunsten einer Fahrbahnverengung in Höhe Haus Nr. 235 gestrichen werden können.

 

4. In die Planung ist eine Lösung für den Anlieferverkehr von Edeka einzuarbeiten.

 

5. Die geplante zusätzliche Bushaltestelle an der Stadthalle wird ersatzlos gestrichen.

 

6. Die Bushaltestellen Oststraße werden in beiden Fahrtrichtungen so geplant, dass weiterhin die Busse in Haltebuchten und nicht auf der Fahrbahn halten.

 

7. Die geplanten Bäume an der Einmündung der Weinhäuserstraße und der Mohlenstraße werden ersatzlos gestrichen. Ebenso der geplante Baum vor der Gaststätte „Em Schokker“.

 

8. Es wird sichergestellt, dass mit Fertigstellung der Straße alle Bushaltestellen mit Wartehäuschen bestückt sind.

 

9. Die Verkehrsführung am Kirmesplatz wird nicht verändert.

 

dafür:           6  (3 SPD, 3 CDU)

dagegen:     3  (2 BÜRGERLISTE, 1 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Enth.:           1  (DIE LINKE)

 

 

Beschluss zur Vorlage Nr. 2017/1659 mit den zuvor beschlossenen Änderungen:

 

Der Planung zum Ausbau der Hitdorfer Straße von der Rheinstraße bis zur Oststraße wird mit den nachfolgenden Änderungen zugestimmt:

 

1. Die Planung der Hitdorfer Straße wird überarbeitet und der Bezirksvertretung erneut zur Entscheidung vorgelegt. Dabei werden die Fahrbahnbreiten nach der RASt geplant, Ziel ist eine Mindestfahrbahnbreite von 5,00 m,

4,50 m dürfen nicht unterschritten werden. Eine Shared Space Lösung wird nicht weiter verfolgt.

 

2. Die relativ lange Engstelle an der Kreuzung Fährstraße ist nicht sinnvoll. Hier reicht eine kleine Fahrbahnverengung. Der Plan ist entsprechend zu ändern.

 

3. Die Verwaltung wird beauftrag zu prüfen, ob die geplanten Fahrbahnverengungen an der Weinhäuserstraße und der Werftstraße zu Gunsten einer Fahrbahnverengung in Höhe Haus Nr. 235 gestrichen werden können.

 

4. In die Planung ist eine Lösung für den Anlieferverkehr von Edeka einzuarbeiten.

 

5. Die geplante zusätzliche Bushaltestelle an der Stadthalle wird ersatzlos gestrichen.

 

6. Die Bushaltestellen Oststraße werden in beiden Fahrtrichtungen so geplant, dass weiterhin die Busse in Haltebuchten und nicht auf der Fahrbahn halten.

 

7. Die geplanten Bäume an der Einmündung der Weinhäuserstraße und der Mohlenstraße werden ersatzlos gestrichen. Ebenso der geplante Baum vor der Gaststätte „Em Schokker“.

 

8. Es wird sichergestellt, dass mit Fertigstellung der Straße alle Bushaltestellen mit Wartehäuschen bestückt sind.

 

9. Die Verkehrsführung am Kirmesplatz wird nicht verändert.

 

dafür:           6  (3 SPD, 3 CDU)

Enth.:           4  (2 BÜRGERLISTE, 1 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 DIE

                          LINKE)

 

 

Der Tagesordnungspunkt 14.8 (Antrag Nr. 2017/1709 der Fraktion BÜRGERLISTE vom 05.06.17) wurde zu Beginn der Sitzung mehrheitlich von der Tagesordnung abgesetzt.

 

Rh. Schoofs (BÜRGERLISTE) moniert, dass es aus seiner Sicht sehr bedenklich ist, wenn zuvor abgelehnte Änderungen seiner Fraktion im Anschluss als inhaltlich gleiche Anträge bzw. Antragsbestandteile anderer Fraktionen beschlossen werden.

 

Herr Krause (CDU) hat gemäß § 31 GO NRW an der Beratung und Abstimmung zu dem gesamten Tagesordnungspunkt 14 nicht teilgenommen.