Herr Stadtkämmerer Stein hat Folgendes zu berichten:

 

1. Die Kassenkreditlage im Vergleich zum Vorjahr stellt sich wie folgt dar:

 

28.08.2017 einschl. Cash Pool: rd. 231,54 Mio. €

28.08.2016 einschl. Cash Pool: rd. 269 Mio. €

 

Dies ist eine Verbesserung von rd. 37,46 Mio. € 

2. Die Gewerbesteuerentwicklung in 2017 ist unverändert positiv. Bei einem für 2017 geplanten Ansatz von 63,5 Mio. € kann zum heutigen Zeitpunkt von einem Betrag von 90 Mio. € + X ausgegangen werden. Dieses X ist durchaus „größer“ geworden, wobei nicht ausgeschlossen werden kann, dass die 100 Mio. € durchbrochen werden könnte.  An diese Stelle – ohne das Steuergeheimnis zu verletzen – gehört aber auch der Hinweis, dass eine wirklich gesicherte Aussage aufgrund der bekannten Monostruktur in Leverkusen erst möglich ist, wenn Gewerbesteuerveranlagungszeiträume bestandkräftig veranlagt sind. 

 

3. Insbesondere aufgrund der positiven Entwicklung der Gewerbesteuer, wird das Jahresergebnis 2017 besser werden, als das Ergebnis der Haushaltsplanung für 2017 (rd.-55,2 Mio. €). Aufgrund einer Prognoseabfrage unter Einbindung aller Fachbereiche zum Stichtag 30.06. kann nach heutigen Erkenntnissen von einem Verlust von ca. 35 Mio. € ausgegangen werden.

 

4. Verbindliches Ziel ist für die Jahre 2018ff unverändert der Haushaltsausgleich. Die Regeln des Stärkungspaktgesetzes sind nach wie vor Richtschnur unserer Haushaltswirtschaft.

 

Dass auch die neue Landesregierung an diesem Gesetz festhält, zeigt sich eindrucksvoll dadurch, dass  das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung aktuell einen Staatskommissar in Haltern am See (knapp 40.000 Einwohner) eingesetzt hat, der anstelle des Rates die Aufgabe der Zielerreichung des Stärkungspaktgesetzes in dieser Kommune übernimmt. In dieser Hinsicht ist also eine klare Kontinuität auf Landesebene festzustellen.

 

Für die Stadt Leverkusen ist das verwaltungsinterne Verfahren zur Aufstellung des Haushaltsentwurfs 2018 sowie der Fortschreibung des HSP bis 2021 weitgehend abgeschlossen. Es stehen lediglich noch aktualisierende Berechnungen zu den kommunalen Anteilen an Einkommen-  und Umsatzsteuer sowie darauf basierend zum kommunalen Finanzausgleich nach dem GFG aus. Nach heutigem Sachstand kann festgestellt werden, dass dieser seriös durchgerechnete Haushaltsentwurf sowohl für 2018 als auch die Folgejahre ausgeglichen sein wird. Die Ziele des Stärkungspaktes werden also erfüllt werden, es wird zum ersten Mal seit 17 Jahren im nächsten Jahr ein ausgeglichener Haushalt eingebracht werden können.

 

Nach Vorliegen der abschließenden Berechnungen wird Herr Stadtkämmerer Stein in der Ratssitzung am 11.09. die finanzpolitischen  Eckpunkte des nächstjährigen Haushalts vortragen. Zum Haushalt im Detail und den einzelnen dort abzubildenden Handlungsfeldern wird er sich allerdings nicht äußern. Dies sei der/dem neuen Kämmerer/-in vorbehalten, da der Haushalt erst im Oktober, also nach dem Wechsel von Herrn Stein nach Bergisch Gladbach, planmäßig eingebracht werden wird. Die Aufgabe von Herrn Stein bestehe darin, der Nachfolge im Finanzdezernat einen seriös gerechneten ausgeglichenen Haushaltsentwurf 2018 zu übergeben. Unter Zugrundelegung des heutigen Erkenntnisstands wird dies der Fall sein.