Sitzung: 28.08.2017 F/024/2017
Herr Stadtkämmerer Stein hat Folgendes zu berichten:
1. Die
Kassenkreditlage im Vergleich zum Vorjahr stellt sich wie folgt dar:
28.08.2017 einschl. Cash Pool: rd. 231,54 Mio. €
28.08.2016 einschl. Cash Pool: rd. 269 Mio. €
Dies ist eine Verbesserung von rd. 37,46 Mio. €
2. Die
Gewerbesteuerentwicklung in 2017 ist unverändert positiv. Bei einem für 2017
geplanten Ansatz von 63,5 Mio. € kann zum heutigen Zeitpunkt von einem Betrag
von 90 Mio. € + X ausgegangen werden. Dieses X ist durchaus „größer“ geworden,
wobei nicht ausgeschlossen werden kann, dass die 100 Mio. € durchbrochen werden
könnte. An diese Stelle – ohne das Steuergeheimnis zu verletzen – gehört
aber auch der Hinweis, dass eine wirklich gesicherte Aussage aufgrund der
bekannten Monostruktur in Leverkusen erst möglich ist, wenn
Gewerbesteuerveranlagungszeiträume bestandkräftig veranlagt sind.
3.
Insbesondere aufgrund der positiven Entwicklung der Gewerbesteuer, wird das
Jahresergebnis 2017 besser werden, als das Ergebnis der Haushaltsplanung für
2017 (rd.-55,2 Mio. €). Aufgrund einer Prognoseabfrage unter Einbindung aller
Fachbereiche zum Stichtag 30.06. kann nach heutigen Erkenntnissen von einem
Verlust von ca. 35 Mio. € ausgegangen werden.
4.
Verbindliches Ziel ist für die Jahre 2018ff unverändert der Haushaltsausgleich.
Die Regeln des Stärkungspaktgesetzes sind nach wie vor Richtschnur unserer
Haushaltswirtschaft.
Dass
auch die neue Landesregierung an diesem Gesetz festhält, zeigt sich
eindrucksvoll dadurch, dass das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau
und Gleichstellung aktuell einen Staatskommissar in Haltern am See (knapp 40.000
Einwohner) eingesetzt hat, der anstelle des Rates die Aufgabe der
Zielerreichung des Stärkungspaktgesetzes in dieser Kommune übernimmt. In
dieser Hinsicht ist also eine klare Kontinuität auf Landesebene festzustellen.
Für die
Stadt Leverkusen ist das verwaltungsinterne Verfahren zur Aufstellung des
Haushaltsentwurfs 2018 sowie der Fortschreibung des HSP bis 2021 weitgehend
abgeschlossen. Es stehen lediglich noch aktualisierende Berechnungen zu den
kommunalen Anteilen an Einkommen- und
Umsatzsteuer sowie darauf basierend zum kommunalen Finanzausgleich nach dem GFG
aus. Nach heutigem Sachstand kann festgestellt werden, dass dieser seriös
durchgerechnete Haushaltsentwurf sowohl für 2018 als auch die Folgejahre
ausgeglichen sein wird. Die Ziele des Stärkungspaktes werden also erfüllt
werden, es wird zum ersten Mal seit 17 Jahren im nächsten Jahr ein
ausgeglichener Haushalt eingebracht werden können.
Nach Vorliegen der abschließenden Berechnungen wird Herr Stadtkämmerer Stein in der Ratssitzung am 11.09. die finanzpolitischen Eckpunkte des nächstjährigen Haushalts vortragen. Zum Haushalt im Detail und den einzelnen dort abzubildenden Handlungsfeldern wird er sich allerdings nicht äußern. Dies sei der/dem neuen Kämmerer/-in vorbehalten, da der Haushalt erst im Oktober, also nach dem Wechsel von Herrn Stein nach Bergisch Gladbach, planmäßig eingebracht werden wird. Die Aufgabe von Herrn Stein bestehe darin, der Nachfolge im Finanzdezernat einen seriös gerechneten ausgeglichenen Haushaltsentwurf 2018 zu übergeben. Unter Zugrundelegung des heutigen Erkenntnisstands wird dies der Fall sein.