Herr Bürgermeister Marewski lässt zunächst über die Ziffern 1 und 3 des Beschlussentwurfes abstimmen.

 

Beschluss:

 

1. Den Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG (EVL) wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, folgenden Beschlüssen zuzustimmen:

 

a) Feststellung des Jahresabschlusses 2016 gem. beigefügter Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Genehmigung des Lageberichts,

 

b) Verwendung des Jahresüberschusses 2016 in Höhe von 11.823.965,39 € durch Ausschüttung eines Teilbetrags in Höhe von 8.000.000,00 € an die Gesellschafter RheinEnergie AG und Stadt Leverkusen entsprechend der anteiligen Kommanditeinlagen je zur Hälfte sowie durch Zuführung des Restbetrags in Höhe von 3.823.965,39 € in die Kapitalrücklagen,

 

c) Entlastung der Komplementärin sowie deren Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2016.

 

3. Den Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der Energieversorgung Leverkusen Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH (EVL GmbH) wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, folgenden Beschlüssen zuzustimmen:

 

a) Feststellung des Jahresabschlusses 2016 gem. beigefügter Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Genehmigung des Lageberichts,

 

b) Verwendung des Jahresüberschusses 2016 in Höhe von 2.104,21 € durch Vortrag auf neue Rechnung (Gewinnvortrag),

 

c) Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2016.

 

- einstimmig -

 

Anschließend lässt Herr Bürgermeister Marewski über die Ziffer 2 des Beschlussentwurfes abstimmen.

 

Beschluss:

 

2. Den Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, der Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016 zuzustimmen.

 

- einstimmig -

 

Herr Oberbürgermeister Richrath, Rh. Eimermacher, Rh. Ippolito und Rh. Schoofs haben gemäß § 43 Abs. 2 i. V. m. § 31 Abs. 1 GO NRW an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.