Sitzung: 12.09.2017 NB/011/2017
Da der Beirat am 13.06.2017 ausgefallen ist, sind zwischenzeitlich
sechzehn Befreiungen nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) erteilt
worden.
Aufgrund der Anzahl der Befreiungen wird den Beiratsmitgliedern eine
Kopie mit den folgenden Punkten vorgelegt:
Befreiung gem. § 67 BNatSchG:
1. Ausnahmegenehmigung zur Untersuchung von
Fledermäusen in Brückenwiderlagern an Wupper und Dhünn im Rahmen einer
Bachelor-Arbeit an der Uni Köln
2. Ausnahmegenehmigung zur Entnahme von 1-2
Orchideen zur Erstellung eines DANN-Codes an der Uni Bonn
3. Erstellung einer provisorischen Baustraße
Bereich Höhenstraße
4. Erstellung einer Anschüttung Claashäuschen
5. Osterfeuer Teitscheider Hof
6. Osterfeuer Gut Reuschenberg
7. Osterfeuer, Johannisfeuer, Herbstfeuer
Schiffsbrücke Wuppermündung
8. Bierbörse und Schlebuscher Volksfest
9. Gewässererkundung Dhünn (Aqualon
Entdeckerwoche)
10. Filmdreh Schiffsbrücke am 29.06.17
11. Durchfahrt Bereich Hufer Weg/In der Wüste
12. Erstellung einer Zuwegung zur Balkantrasse
13. Anbau Gartenhaus und Erstellung Zaun
Niederblecher
14. Erstellung einer Boulebahn in Hitdorf
15. Erstellung einer Einzäunung in Biesenbach
16. Befahren der Wupper
Zu einigen Punkten ergeben sich Fragen nach dem Standort, die von der
UNB anhand von Kartenauszügen beantwortet werden.
Zu 9. (Gewässererkundung Dhünn) erklärt Herr Bosbach, dass es sich um
einen Eingriff in das Fischereirecht handele und dass darüber der
Fischereiausübungsberechtigte zu informieren sei. Herr Dr. Eilmus bittet darum,
die Sache nicht zu sehr zu bürokratisieren.