Da der Beirat am 13.06.2017 ausgefallen ist, sind zwischenzeitlich sechzehn Befreiungen nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) erteilt worden.

 

Aufgrund der Anzahl der Befreiungen wird den Beiratsmitgliedern eine Kopie mit den folgenden Punkten vorgelegt:

 

Befreiung gem. § 67 BNatSchG:

1.    Ausnahmegenehmigung zur Untersuchung von Fledermäusen in Brückenwiderlagern an Wupper und Dhünn im Rahmen einer Bachelor-Arbeit an der Uni Köln

2.    Ausnahmegenehmigung zur Entnahme von 1-2 Orchideen zur Erstellung eines DANN-Codes an der Uni Bonn

3.    Erstellung einer provisorischen Baustraße Bereich Höhenstraße

4.    Erstellung einer Anschüttung Claashäuschen

5.    Osterfeuer Teitscheider Hof

6.    Osterfeuer Gut Reuschenberg

7.    Osterfeuer, Johannisfeuer, Herbstfeuer Schiffsbrücke Wuppermündung

8.    Bierbörse und Schlebuscher Volksfest

9.    Gewässererkundung Dhünn (Aqualon Entdeckerwoche)

10. Filmdreh Schiffsbrücke am 29.06.17

11. Durchfahrt Bereich Hufer Weg/In der Wüste

12. Erstellung einer Zuwegung zur Balkantrasse

13. Anbau Gartenhaus und Erstellung Zaun Niederblecher

14. Erstellung einer Boulebahn in Hitdorf

15. Erstellung einer Einzäunung in Biesenbach

16.  Befahren der Wupper

 

Zu einigen Punkten ergeben sich Fragen nach dem Standort, die von der UNB anhand von Kartenauszügen beantwortet werden.

 

Zu 9. (Gewässererkundung Dhünn) erklärt Herr Bosbach, dass es sich um einen Eingriff in das Fischereirecht handele und dass darüber der Fischereiausübungsberechtigte zu informieren sei. Herr Dr. Eilmus bittet darum, die Sache nicht zu sehr zu bürokratisieren.