1.    Verstärkung des Unterführungsbauwerkes Wupperbrücke – A59

 

Straßen.NRW hat einen Antrag auf Erteilung einer Befreiung gestellt, die 126 Meter lange Brücke der A59 über die Wupper instand zu setzen und zu verstärken. Die Brücke weist Betonabplatzungen, freiliegende Bewehrung und Ausblühungen auf. Die Verstärkung der Stege erfolgt unterseits mit einer Materialstärke von 12,5 cm. Unter der Brücke wird mit stationären Arbeitsgerüsten und mobilen Hubarbeitsbühnen gearbeitet. Oberhalb der Wupper wird auf einem Schwimmponton gearbeitet. Dieser wird am Ufer befestigt. Das Artenschutzgutachten von Cochet Consult wurde erläutert. Die Widerlager werden auf Fledermäuse kontrolliert.

 

Die Rad- und Fußwege bleiben während der Maßnahme nutzbar.

Herr Müller-Schallenberg regt an, im Rahmen des Hochwasserschutzes den Deichverband mit einzubeziehen.

 

2.    Wegebau in der Wupperaue, Deponie für Bayer-Brunnen

 

Es liegt ein Antrag gemäß § 78 Wasserhaushaltsgesetz der Currenta vor, den Weg von der Wuppermündung bis zur Pontonbrücke zu ertüchtigen. Der teilgeschotterte Weg ist in vielen Abschnitten tief ausgefahren. Bei Regen bilden sich Wasseransammlungen. Der Weg wird benötigt, um Gerätschaften mit einem 3,5 Tonnen-Fahrzeug zu den Grundwasserprobenahmestellen (Kontrollbrunnen) zu bringen, die im Zusammenhang mit der Deponie stehen. Die Ausbesserung soll - entgegen anfänglicher Planung - nur in 15 bis 20 Abschnitten ausgeprägter Spurvertiefung erfolgen. Die Ausbesserungsstellen sind je etwa 5 Meter lang bei einer Breite von 50 Zentimetern. Hier erfolgt bis zu 20 Zentimeter Bodenabtrag. Die Auffüllung erfolgt mit Grauwackeschotter. In Höhe der Pontonbrücke werden zwei Pfosten gesetzt, die ein ungenehmigtes Befahren des Weges verhindern.

 

Herr Dr. Gestermann erkundigt sich, ob es einen Sperrbrunnen gibt. Laut Herrn Kossler wird das Wasser bei Bedarf aufgearbeitet. Herr Bosbach informiert, dass es sich um Sickerwasser handele.

 

3.    Entkusseln Buschbergsee

 

Es liegt ein Antrag der NABU-Naturschutzstation vor, die Gehölze im Buschbergsee mit einem Kleinbagger zu roden. In den letzten Jahren sind die Gehölze durch aktive Naturschützer manuell auf etwa einem Hektar entfernt worden. Durch den Schnitt verdicken die Wurzelanläufe und lassen sich manuell kaum noch bearbeiten. Deshalb sollen auf etwa 4.000 m² mit einem Bagger die aufgekommenen Gehölze gerodet werden. Dadurch werden Rohböden geschaffen, die für den Fortbestand vieler dort lebender Tierarten (Blauflügelige Ödlandschrecke, Flussregenpfeiffer) wichtig sind. Die Maßnahme soll in den Wintermonaten durchgeführt.

 

Um das Thema Naturschutz entspannt sich eine lebhafte Diskussion. So stellt sich u. a. die Frage, wie nachhaltig der Eingriff in den Ersatzlebensraum ist. Um das Artenspektrum zu erhalten ist der Eingriff laut UNB notwendig.

Es besteht Konsens darüber, dass die Maßnahme durchgeführt werden soll, dabei bleibt der Technikeinsatz umstritten.

 

4.    Artenschutzgutachten zum B-Plan Heinrich-Lübke-Straße

 

Zu den B-Plänen 229/III - Kita und Nr. 187/III - Wohnbauflächen Heinrich-Lübke-Straße wurde das artenschutzrechtliche Gutachten vorgestellt. Unter den planungsrelevanten Tierarten wurden die Zwergfledermaus und der Grünspecht festgestellt. Der Gutachter schlägt die Verwendung von Vogelschutzverglasung, einen straßenbegleitenden Gehölzstreifen aus mittelkronigen Bäumen, den Erhalt von Gehölzstreifen, Nistkästen, Fledermausganzjahresquartieren und Außenbeleuchtung mit LED-Licht vor.

 

Die Beiratsmitglieder üben Kritik an der Wohnbebauung. Die UNB weist darauf hin, dass die eigene Zuständigkeit lediglich auf den Artenschutz gerichtet ist. Herr Rees und der mit der Erstellung des Artenschutzgutachten beauftragte Gutachter Herr Peuker regen an, Empfehlungen zum Artenschutz künftig in landschaftspflegerischen Begleitplänen festzuschreiben.

 

5.    FFH-Bericht 2013

 

Im März 2017 hat es bei der Bezirksregierung Köln Kreisgespräche gegeben, an denen die Naturschutzstationen der angrenzenden Gemeinden und Leverkusen teilgenommen haben. Hintergrund ist die FFH- und Vogelschutz-Richtlinie. Es besteht Handlungsbedarf zur Verbesserung von Lebensräumen mit ungünstigem Erhaltungszustand. Für jede Gebietskörperschaft wurden FFH-Lebensraumtypen und Tierarten festgelegt, für die der Erhaltungszustand ungünstig ist und um die sich die Kommunen kümmern müssen. Für Leverkusen sind es die Tierarten: Biber, Feldlerche, Feldschwirl, Wanderfalke, Flussregenpfeifer, Mehlschwalbe, Rauchschwalbe, Wanderfische, Kreuzkröte, Geburtshelferkröte, Hirschkäfer.

 

Herr Morgenstern berichtet, dass Nisthilfen auch mit Unterstützung der WGL angebracht und dass diese hoffentlich auch angenommen werden. Wichtig ist dabei das Nahrungshabitat.