Rh. Schönberger (CDU) lässt über die Vorlage einschließlich der Ergänzung vom 14.09.2017 abstimmen:

 

Beschluss:

 

1. Der Änderung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 225/II „Bürrig – südlich Olof-Palme-Straße/Europaring“ wird zugestimmt. Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Bürrig und beinhaltet in Flur 19 die Flurstücke 470, 927, 928 und 934 (teilweise). Die genaue Abgrenzung ist der Anlage 2b der Vorlage zu entnehmen.

 

2. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Planen folgt der Beschlussempfehlung der Verwaltung zum Umgang mit den vorgebrachten Äußerungen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (Anlage 7 der Vorlage).

 

3. Dem Bebauungsplanentwurf einschließlich Begründung mit Umweltbericht wird in der vorliegenden Fassung (Anlagen 2b, 3 und 4 der Vorlage) zugestimmt.

 

4. Die Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) an der Planung zu beteiligen. Der Bebauungsplanentwurf einschließlich Begründung mit Umweltbericht ist für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, öffentlich auszulegen.

 

Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II.

 


- einstimmig -