Sitzung: 18.09.2017 SBP/028/2017
Frau Beigeordnete Deppe informiert den Ausschuss zu folgenden Themen:
- InHK Hitdorf -
Die Villa Zündfunke hat eine neue Adresse.
Das Integrierte
Handlungskonzept Hitdorf ist mit allen Elementen gesichert.
Die „Villa
Zündfunke“ als wesentlicher Teil des InHK Hitdorf steht auf einer neuen
Grundlage. Das Stadtteilzentrum soll an der Hitdorfer Straße 196 eine neue
Adresse finden, ergänzt durch Nutzungsangebote in der Stadthalle Hitdorf und
einem Trafohäuschen an der Stromstraße, das in der bisherigen Form nicht mehr
genutzt werden soll. „Bürgermeile Hitdorf“ heißt das neue Konzept, das von der
Bezirksregierung Köln wohlwollend aufgenommen wurde und als Fortschreibung des
Projektes „Villa Zündfunke“ unterstützt wird.
Das heißt, das
Integrierte Handlungskonzept Hitdorf ist mit all seinen Bausteinen weiterhin
förderfähig und kann wie geplant verwirklicht werden.
- Einführung gewerbliches Bodenmanagement -
Im Dezernat für Planen und Bauen wird zurzeit
ein kommunales gewerbliches Bodenmanagement aufgebaut.
Ziel ist es, dem dringlichen Bedarf an
verfügbaren Gewerbeflächen entgegenzukommen. Bei der Entwicklung soll die
Schaffung städtebaulicher Qualitäten für langfristig attraktive und
funktionsfähige Gewerbestandorte und eine verstärkte Profilbildung
handlungsleitend sein.
- Hinweis auf den Energiebericht -
Der Fachbereich Gebäudewirtschaft hat aktuell seinen 5. Energiebericht
fertiggestellt.
Wie immer beschreibt er die Trends der Energieentwicklung von Verbräuchen,
Kosten, CO2-Emmissionen und die Energiekennwerte der städtischen
Liegenschaften. Der Energiebericht ist ab sofort
im Internet auf der städtischen Homepage abrufbar. Für besonders Interessierte
haben wir einige Exemplare ausgedruckt, wenn das nicht reicht, besteht die
Möglichkeit, beim Fachbereich Gebäudewirtschaft zusätzliche Berichte
anzufordern.
- Info über die Sandstraße, Ersatzbau für die Flüchtlingsunterkunft -
Am Standort Sandstraße
bei der Errichtung des Ersatzbaus für die Flüchtlingsunterkunft laufen aktuell
die Rückbauarbeiten der alten Gebäude, diese werden termingerecht Ende
November 2017 abgeschlossen sein.
Die Ausschreibung für
die Erstellung der neuen Gebäude hat leider kein Ergebnis gebracht, da trotz
Verlängerung der Ausschreibungsfrist kein Angebot eingegangen ist.
Das Verfahren wird jetzt
europaweit neu gestartet. Hierbei sind die Fristen, insbesondere die
Fertigstellungsfrist von Ende 2019 auf Ende 2020 verlängert worden, da aus den
Rückmeldungen der Bieter die aktuell sehr gute Auftragslage am Markt
ausschlaggebend für den fruchtlosen Verlauf der Ausschreibung war.
- Ersatz- und Erweiterungsbau der Lidl-Filiale -
Das durch den Rat beschlossene zweite externe Rechtsgutachten zur
Genehmigungsfähigkeit des Bauvorhabens zum Ersatz- und Erweiterungsbau der
Lidl-Filiale liegt vor. Das Rechtsgutachten bestätigt die Rechtsauffassung,
dass das Vorhaben grundsätzlich nach § 34 Abs.1 BauGB planungsrechtlich
zulässig ist, da der auf dem Grundstück befindliche Lebensmittelmarkt die
Umgebungsbebauung maßgeblich mit prägt.
Des Weiteren wird im Ergebnis dargestellt, dass sich der Standort im
zentralen Versorgungsbereich befindet und keine schädlichen Auswirkungen auf
andere zentrale Versorgungsbereiche im Einzugsgebiet ersichtlich sind.
Neben haftungsrechtlichen Konsequenzen bei nicht fristgemäßer
Entscheidung über den Bauantrag wird weiterhin dargestellt, dass auch bei
Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens nicht ersichtlich ist, welche
städtebaulichen Gründe hier den Eigentümerinteressen im Rahmen der
städtebaulichen Abwägungsentscheidung gegenübergestellt werden sollten, um die
Verhinderung der Vergrößerung der Verkaufsflächen eines Nahversorgungsbetriebes
innerhalb des festgesetzten Nahversorgungszentrums bauleitplanerisch zu
begründen. Gestützt wird dies auch durch die Aussagen im Entwurf des
Einzelhandelskonzeptes zur unterdurchschnittlichen Verkaufsflächenausstattung
in Rheindorf und den daraus resultierenden Handlungsempfehlungen.
Der Bauantrag wird daher nach abschließender Prüfung aller
baurechtlichen Belange positiv beschieden werden müssen.
- Mobilität -
Über folgende Termine möchte ich Sie unterrichten:
Verwaltungsinterner Arbeitskreis
Der verwaltungsinterne AK, der alle vier Wochen tagt, hat inzwischen
zweimal stattgefunden.
Interfraktioneller Workshop zum Thema
Handlungsfelder am 07.09.2017
Hier wurden folgende Bereiche diskutiert und viele Anregungen und Ideen
gesammelt: Betriebliches Mobilitätsmanagement, Mobilstationen/Stärkung ÖPNV,
Mobilitätsmanagement in der Bauleitplanung und Wirtschaftsverkehr und Logistik
Runder Tisch zur Elektromobilität mit der EVL
und der wupsi am 29.09.2017
Hier werden folgende Themen diskutiert: Stand der E-Mobilität in der
Verwaltung und bei den städt. Töchtern, Stand der Lademöglichkeiten für
Elektrofahrzeuge und E-Bike, die Verwaltung als Vorbild und Impulsgeber in
Sachen Elektromobilität, Aufbau einer Ladeinfrastruktur (Förderrichtlinie
Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland)
Die Ausschreibung für die Beauftragung zum Mobilitätskonzept wurde in der vergangenen Woche herausgegeben.