Frau Beigeordnete Deppe informiert den Ausschuss zu folgenden Themen:

 

- InHK Hitdorf -

Die Villa Zündfunke hat eine neue Adresse.

Das Integrierte Handlungskonzept Hitdorf ist mit allen Elementen gesichert.

Die „Villa Zündfunke“ als wesentlicher Teil des InHK Hitdorf steht auf einer neuen Grundlage. Das Stadtteilzentrum soll an der Hitdorfer Straße 196 eine neue Adresse finden, ergänzt durch Nutzungsangebote in der Stadthalle Hitdorf und einem Trafohäuschen an der Stromstraße, das in der bisherigen Form nicht mehr genutzt werden soll. „Bürgermeile Hitdorf“ heißt das neue Konzept, das von der Bezirksregierung Köln wohlwollend aufgenommen wurde und als Fortschreibung des Projektes „Villa Zündfunke“ unterstützt wird.

Das heißt, das Integrierte Handlungskonzept Hitdorf ist mit all seinen Bausteinen weiterhin förderfähig und kann wie geplant verwirklicht werden.

 

- Einführung gewerbliches Bodenmanagement -

Im Dezernat für Planen und Bauen wird zurzeit ein kommunales gewerbliches Bodenmanagement aufgebaut.

Ziel ist es, dem dringlichen Bedarf an verfügbaren Gewerbeflächen entgegenzukommen. Bei der Entwicklung soll die Schaffung städtebaulicher Qualitäten für langfristig attraktive und funktionsfähige Gewerbestandorte und eine verstärkte Profilbildung handlungsleitend sein.

 

- Hinweis auf den Energiebericht -

Der Fachbereich Gebäudewirtschaft hat aktuell seinen 5. Energiebericht fertiggestellt.

Wie immer beschreibt er die Trends der Energieentwicklung von Verbräuchen, Kosten, CO2-Emmissionen und die Energiekennwerte der städtischen Liegenschaften. Der Energiebericht  ist ab sofort im Internet auf der städtischen Homepage abrufbar. Für besonders Interessierte haben wir einige Exemplare ausgedruckt, wenn das nicht reicht, besteht die Möglichkeit, beim Fachbereich Gebäudewirtschaft zusätzliche Berichte anzufordern.

 

- Info über die Sandstraße, Ersatzbau für die Flüchtlingsunterkunft -

Am Standort Sandstraße bei der Errichtung des Ersatzbaus für die Flüchtlingsunterkunft laufen aktuell die Rückbauarbeiten der alten Gebäude, diese werden termingerecht  Ende November 2017 abgeschlossen sein.

Die Ausschreibung für die Erstellung der neuen Gebäude hat leider kein Ergebnis gebracht, da trotz Verlängerung der Ausschreibungsfrist kein Angebot eingegangen ist.

Das Verfahren wird jetzt europaweit neu gestartet. Hierbei sind die Fristen, insbesondere die Fertigstellungsfrist von Ende 2019 auf Ende 2020 verlängert worden, da aus den Rückmeldungen der Bieter die aktuell sehr gute Auftragslage am Markt ausschlaggebend für den fruchtlosen Verlauf der Ausschreibung war.

 

- Ersatz- und Erweiterungsbau der Lidl-Filiale -

Das durch den Rat beschlossene zweite externe Rechtsgutachten zur Genehmigungsfähigkeit des Bauvorhabens zum Ersatz- und Erweiterungsbau der Lidl-Filiale liegt vor. Das Rechtsgutachten bestätigt die Rechtsauffassung, dass das Vorhaben grundsätzlich nach § 34 Abs.1 BauGB planungsrechtlich zulässig ist, da der auf dem Grundstück befindliche Lebensmittelmarkt die Umgebungsbebauung maßgeblich mit prägt.

Des Weiteren wird im Ergebnis dargestellt, dass sich der Standort im zentralen Versorgungsbereich befindet und keine schädlichen Auswirkungen auf andere zentrale Versorgungsbereiche im Einzugsgebiet ersichtlich sind.

Neben haftungsrechtlichen Konsequenzen bei nicht fristgemäßer Entscheidung über den Bauantrag wird weiterhin dargestellt, dass auch bei Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens nicht ersichtlich ist, welche städtebaulichen Gründe hier den Eigentümerinteressen im Rahmen der städtebaulichen Abwägungsentscheidung gegenübergestellt werden sollten, um die Verhinderung der Vergrößerung der Verkaufsflächen eines Nahversorgungsbetriebes innerhalb des festgesetzten Nahversorgungszentrums bauleitplanerisch zu begründen. Gestützt wird dies auch durch die Aussagen im Entwurf des Einzelhandelskonzeptes zur unterdurchschnittlichen Verkaufsflächenausstattung in Rheindorf und den daraus resultierenden Handlungsempfehlungen.

Der Bauantrag wird daher nach abschließender Prüfung aller baurechtlichen Belange positiv beschieden werden müssen.


 

- Mobilität -

Über folgende Termine möchte ich Sie unterrichten:

 

Verwaltungsinterner Arbeitskreis

Der verwaltungsinterne AK, der alle vier Wochen tagt, hat inzwischen zweimal stattgefunden.

 

Interfraktioneller Workshop zum Thema Handlungsfelder am 07.09.2017

Hier wurden folgende Bereiche diskutiert und viele Anregungen und Ideen gesammelt: Betriebliches Mobilitätsmanagement, Mobilstationen/Stärkung ÖPNV, Mobilitätsmanagement in der Bauleitplanung und Wirtschaftsverkehr und Logistik

 

Runder Tisch zur Elektromobilität mit der EVL und der wupsi am 29.09.2017

Hier werden folgende Themen diskutiert: Stand der E-Mobilität in der Verwaltung und bei den städt. Töchtern, Stand der Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge und E-Bike, die Verwaltung als Vorbild und Impulsgeber in Sachen Elektromobilität, Aufbau einer Ladeinfrastruktur (Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland)

 

Die Ausschreibung für die Beauftragung zum Mobilitätskonzept wurde in der vergangenen Woche herausgegeben.