Beschluss:

 

1. Zur Gewährleistung eines bedarfsgerechten Angebotes im Rahmen der Versorgung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und damit einhergehend der Gewährleistung eines Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz für Kinder von einem Jahr bis zum Schuleintritt sollen an den folgenden Standorten neue Kindertageseinrichtungen für Kinder errichtet werden:

 

a)    (Opladen) nbso Westseite - 6-gruppige Einrichtung,

b)    (Schlebusch) Auermühle - 8-gruppige Einrichtung,

c)    (Quettingen) Stralsunder Straße/Herderstraße - Umbau einer Unterkunft für

geflüchtete Menschen zu einer 4-gruppigen Einrichtung,

d)    (Küppersteg) Gutenbergstraße - 4- bis 6-gruppige Einrichtung,

e)    (Steinbüchel) Bohofsweg/In der Wasserkuhl - 8-gruppige Einrichtung,

f)     (Lützenkirchen) Schopenhauerstraße/Fester Weg - 8-gruppige Einrichtung.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren notwendigen Veranlassungen zu treffen und die erforderlichen Vorlagen zu den einzelnen Maßnahmen den Beschlussgremien zuzuleiten. Es ist beabsichtigt, die Umsetzung der Neubaumaßnahmen durch Dritte (Investoren, Freie Träger, WGL etc.) erfolgen zu lassen. Die freien Träger der Jugendhilfe sollen möglichst Betreiber der entstehenden Einrichtungen werden.

 

3. Die notwendigen Ressourcen für die weiteren Veranlassungen, die zuvorderst in den tangierten Fachbereichen Gebäudewirtschaft, Stadtplanung und Bauaufsicht, Kataster und Vermessung, Stadtgrün und Kinder und Jugend erforderlich werden, sind verwaltungsintern bereitzustellen.

 

5. Die Etatisierung von konsumtiven oder investiven Maßnahmen, die die Finanzierung der Gewährleistung des Rechtsanspruchs in Bezug auf die bedarfsgerechte Versorgung von Kindern sicherstellen, kann mit der gesetzlichen Verpflichtung zur Aufstellung ausgeglichener Haushalte konkurrieren. Insofern muss im Rahmen zukünftiger Haushaltsplanaufstellungen regelmäßig geprüft werden, wie eine sachgerechte Umsetzung - ggf. durch Priorisierung und Wegfall anderer Maßnahmen - in zukünftigen Haushaltsplanungen erfolgen kann.


- einstimmig im Rahmen der En-bloc-Abstimmung -