Herr Geiser erläutert, dass vom Tierschutz Leverkusen e. V. jeweils für die Jahre 2013, 2014 und 2015 durch den Steuerberater bestätigte Spartenrechnungen erstellt wurden, welche die Kosten, die für den Tierschutz durch Übernahme von städtischen ordnungsbehördlichen Aufgaben entstehen, nachvollziehbar dokumentieren konnten.

 

Der Stadt wurde weiterhin ein Prüfungsrecht eingeräumt, damit sicher-gestellt wird, dass Kostenerstattung ausschließlich nur für die im Vertrag vereinbarten Aufgaben verwendet werden und damit im Ergebnis nie zur einer Überkompensation führen dürfen.

 

Rh. Beisicht (PRO NRW) zieht den Antrag der Ratsgruppe PRO NRW zurück.

 

Der Antrag ist damit für den Finanz- und Rechtsausschuss, als auch für den Rat erledigt.