Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einzureichen.


Herr Bürgermeister Marewski erklärt, dass das Oberverwaltungsgericht die Klage der Stadt Leverkusen sowie eine Revision abgelehnt hat. Bis zum 18.10.17 bestünde nun noch die Möglichkeit, eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einzureichen.

 

Herr Dr. Rudersdorf (30) erklärt, dass die Hürden für eine solche Nichtzulassungsbeschwerde sehr hoch sind. Der Beschwerde kann in einem der folgenden Fälle stattgegeben werden:

 

1. Die rechtlichen Fragen haben grundsätzliche Bedeutung.

 

2. Das Urteil weicht von einer Entscheidung der obersten Bundesgerichte ab.

 

3. Es liegt ein schwerwiegender Verfahrensmangel vor.

 

Der von der Verwaltung beauftragte Rechtsanwalt, Dr. Hagmann, empfiehlt von einer Nichtzulassungsbeschwerde keinen Gebrauch zu machen.

 

Rh. Schoofs (BÜRGERLISTE) und Rh. Schönberger (CDU) erinnern daran, dass der Rat den Betroffenen versprochen habe, alle Rechtsmittel, die möglich sind, auszuschöpfen. Sie sprechen sich daher für die Einreichung einer Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht aus.


dafür:         22  (13 CDU, 4 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 3 BÜRGERLISTE, 1 Soziale Gerechtigkeit, Rh. Dietrich)

dagegen:  15  (OB, 9 SPD, 3 OP, 2 FDP)

Enth.:           2  (1 CDU, 1 DIE LINKE)