Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Schulausschuss entsendet gem. § 6 Abs. 6 b der Zuständigkeitsordnung des Rates in Verbindung mit § 61 Abs. 2 Satz 2 SchulG NRW als stimmberechtigte/n

Vertreterin/Vertreter des Schulträgers in den Schulkonferenzen für die weiterführen-

den Schulen und die Förderschulen den Vorsitzenden des Schulausschusses und

bei Verhinderung die stellvertretenden Vorsitzenden in der Reihenfolge der Stell-

vertretung.


- einstimmig -