Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Verein weist schriftlich (Schreiben des Finanzamtes Leverkusen vom 02.06.2016) die Gemeinnützigkeit nach.

 

Beschluss:

 

Der „Verein der Freunde und Förderer der Gezelin-Schule e. V.“ wird als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) in Verbindung mit § 25 des 1. Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) vorläufig für die Dauer von drei Jahren öffentlich anerkannt.

 

Vor Ablauf dieser Frist ist dem Fachbereich Kinder- und Jugend ein Tätigkeitsbericht vorzulegen.


- einstimmig -