Befreiungen gem. § 67 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)

 

1.    Befreiung zur Durchführung einer Alarmübung des DRLG am Rheinufer

2.    Erstellung einer Infotafel im Bereich Flötgraben

3.    Martinsumzug im Wildpark Reuschenberg

4.    Fällung von fünf Fichten und einer Erle in Unterölbach

5.    Sanierung Murbachsammler

 

Zu 2. ‚Erstellung einer Infotafel im Bereich Flötgraben‘ wurde vom Beirat darauf hingewiesen, dass Infotafeln / Schilder verschmutzen, zuwachsen oder auch durch Vandalismus zerstört werden können. Allerdings gibt es auch seit Jahren unbeschädigte Infotafeln.