Beschluss:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III beschließt, den Stichweg Piet-Mondrian-Straße 52 - 58 als Gemeindeweg/befahrbarer Wohnweg nach § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW zu widmen.
- einstimmig -
Beschluss:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III beschließt, den Stichweg Piet-Mondrian-Straße 52 - 58 als Gemeindeweg/befahrbarer Wohnweg nach § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW zu widmen.
- einstimmig -