Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 i. V. m. § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt:

 

Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 38 Abs. 5 Satz 2 GO NRW: der Fällung eines Ahorn neben dem Rad-/ Fußweg von der Bismarckstraße nach Schlebuschrath wird zugestimmt.

 

Leverkusen, 16.10.17

 

 

gezeichnet:

Schönberger                                                         Pockrand

Bezirksvorsteher                                                  stv. Bezirksvorsteher

 

- einstimmig -