Rh. Paul Hebbel (CDU) fragt nach,
ob künftig bei sämtlichen Bebauungsplänen für Wohnbebauung mindestens 34 %
Grünfläche festgesetzt würden. Dies wird durch die Verwaltung bestätigt.
Herr Keil (DIE LINKE) bittet um
folgende Erläuterung: In der Beschlussvorlage Nr. 2017/1879 zum
Bebauungsplan Nr. 217/I „Hitdorf-Ost/nördlich Flurstraße“ wird auf Seite 9 der
Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung. Bauen und Planen vom 04.10.2016
aufgeführt, dass innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes
sicherzustellen ist, dass 40 % der geplanten Wohnungen im Segment des
Geschosswohnungsbaues für den preiswerten bzw. geförderten (Miet-) Wohnungsbau
zur Verfügung gestellt werden. Im Städtebaulichen Vertrag wird unter § 3 a)
diese Maßgabe als Beschreibung des Vorhabens und unter
der Verwendung der Begrifflichkeit „sollen“ aufgeführt. Zwischen den Begriffen „müssen“ und „sollen“ besteht nach Ansicht von
Herrn Keil (DIE LINKE) ein Unterscheid. Frau Beigeordnete Deppe sagt eine
Beantwortung über die Beratungsergebnisse bis zur Sitzung der Bezirksvertretung
für den Stadtbezirk I zu.
Anmerkung zur
Niederschrift:
Die Sicherstellung des
Vertragsinhaltes (im Sinne der Begrifflichkeit
„muss“) erfolgt in § 4 Abs. 1 des Städtebaulichen Vertrages, in dem der
Investor sich zur Durchführung der in § 3 beschriebenen Maßnahmen verpflichtet.
Beschlussempfehlung an den Rat:
Wie Vorlage
- einstimmig -