Rh. Paul Hebbel (CDU) fragt nach, ob künftig bei sämtlichen Bebauungsplänen für Wohnbebauung mindestens 34 % Grünfläche festgesetzt würden. Dies wird durch die Verwaltung bestätigt.

 

Herr Keil (DIE LINKE) bittet um folgende Erläuterung: In der Beschlussvorlage Nr. 2017/1879 zum Bebauungsplan Nr. 217/I „Hitdorf-Ost/nördlich Flurstraße“ wird auf Seite 9 der Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung. Bauen und Planen vom 04.10.2016 aufgeführt, dass innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sicherzustellen ist, dass 40 % der geplanten Wohnungen im Segment des Geschosswohnungsbaues für den preiswerten bzw. geförderten (Miet-) Wohnungsbau zur Verfügung gestellt werden. Im Städtebaulichen Vertrag wird unter § 3 a) diese Maßgabe als Beschreibung des Vorhabens und unter der Verwendung der Begrifflichkeit „sollen“ aufgeführt. Zwischen den Begriffen „müssen“ und „sollen“ besteht nach Ansicht von Herrn Keil (DIE LINKE) ein Unterscheid. Frau Beigeordnete Deppe sagt eine Beantwortung über die Beratungsergebnisse bis zur Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I zu.

 

Anmerkung zur Niederschrift:

Die Sicherstellung des Vertragsinhaltes (im Sinne der Begrifflichkeit „muss“) erfolgt in § 4 Abs. 1 des Städtebaulichen Vertrages, in dem der Investor sich zur Durchführung der in § 3 beschriebenen Maßnahmen verpflichtet.

 

Beschlussempfehlung an den Rat:

 

Wie Vorlage


- einstimmig -