Sitzung: 18.01.2018 KJ/022/2018
Förderung von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
- Neues Bundesinvestitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017
bis 2020“
Zum 01.01.17 ist rückwirkend das am 29.06.17 verkündete Gesetz zum
weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung als
Grundlage des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017-2020“ in
Kraft getreten. Im Rahmen dieses vierten Investitionsprogramms des Bundes wird
die Schaffung neuer Betreuungsplätze in Tageseinrichtungen für Kinder im Alter
von null Jahren bis zum Schuleintritt ebenso gefördert, wie Aufwendungen für
Betreuungsplätze in Tageseinrichtungen, die ohne Erhaltungsmaßnahmen wegfallen
würden.
Für die Stadt Leverkusen ist im Rahmen dieses Investitionsprogramms zunächst
ein Budget in Höhe von insgesamt rd. 2,34 Mio. Euro, aufgeteilt auf rd. 1,76
Mio. € für neue Betreuungsplätze und zunächst max. rd. 585.000 € für
Erhaltungsmaßnahmen, reserviert worden. Bis spätestens zum 10.01.18 mussten
entscheidungsreife Anträge beim Landschaftsverband Rheinland, Landesjugendamt
(LVR) vorliegen. Soweit aufgrund der örtlichen Bedarfslage entscheidungsreife
Anträge vorgelegt wurden, die über das jeweilige Jugendamtskontingent
hinausgehen, wird darüber ab Mitte Januar 2018 entschieden. Die Anträge waren
daher entsprechend zu priorisieren.
Zum Meldetermin 10.01.18 sind 5 priorisierte Anträge beim LVR vorgelegt
worden:
1. Kita Heinrich-Lübke-Str. 140, Stadt Leverkusen, beantragte Förderung
rd. 1,76 Mio. €
2. Kita Dhünnstr. 12 a, Stadt Leverkusen, beantragte Förderung rd.
293.000 €
3. Kita Dhünnstr. 12 c, Stadt Leverkusen, beantragte Förderung rd.
293.000 €
4. Kita Kurtekottenweg 10-12, DRK, beantragte Förderung rd. 628.000 €
5. Kita Alte Landstr. 84, Ev. Kirche, beantragte Förderung rd. 93.000 €.
Ankündigung einer Vorlage zur Änderung der
Satzung über die Förderung von Kindern in der Tagespflege
Bislang erhalten Betreiberinnen und Betreiber von Großtagespflegestellen finanzielle Unterstützung seitens der Stadt im Rahmen der Satzung über die Förderung von Kindern in der Tagespflege.
Sobald aber eine Betreiberin bzw. ein Betreiber weitere Großtagespflegestellen eröffnen möchte, rechnet sich das oftmals nicht, da die Kostenbeteiligung durch die Stadt zu gering ausfällt.
Das
Interesse, weitere Großtagespflegestellen zu errichten, wenn der finanzielle
Rahmen gegeben ist, hat sich verstärkt. Da hierdurch weitere Plätze für die
Kinderbetreuung der unter 3Jährigen geschaffen werden können, ist beabsichtigt,
die Satzung über die Förderung von Kindern in der Tagespflege anzupassen, so
dass für alle Großtagespflegestellen ab 2 Standorten die Eröffnung einer
weiteren Großtagespflegestelle auch kostenwirksam interessant wird.
Die
Satzung soll dahingehend angepasst werden, dass die Kosten der freigestellten Person, die
Kosten von Vertretungskräften, die Kosten der Miete (Erhöhung der Pauschale) zukünftig
übernommen werden können.
Die Vorlage wird in den nächsten Turnus eingebracht.