Förderung von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege

- Neues Bundesinvestitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 bis 2020“

 

Zum 01.01.17 ist rückwirkend das am 29.06.17 verkündete Gesetz zum weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung als Grundlage des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017-2020“ in Kraft getreten. Im Rahmen dieses vierten Investitionsprogramms des Bundes wird die Schaffung neuer Betreuungsplätze in Tageseinrichtungen für Kinder im Alter von null Jahren bis zum Schuleintritt ebenso gefördert, wie Aufwendungen für Betreuungsplätze in Tageseinrichtungen, die ohne Erhaltungsmaßnahmen wegfallen würden.

 

Für die Stadt Leverkusen ist im Rahmen dieses Investitionsprogramms zunächst ein Budget in Höhe von insgesamt rd. 2,34 Mio. Euro, aufgeteilt auf rd. 1,76 Mio. € für neue Betreuungsplätze und zunächst max. rd. 585.000 € für Erhaltungsmaßnahmen, reserviert worden. Bis spätestens zum 10.01.18 mussten entscheidungsreife Anträge beim Landschaftsverband Rheinland, Landesjugendamt (LVR) vorliegen. Soweit aufgrund der örtlichen Bedarfslage entscheidungsreife Anträge vorgelegt wurden, die über das jeweilige Jugendamtskontingent hinausgehen, wird darüber ab Mitte Januar 2018 entschieden. Die Anträge waren daher entsprechend zu priorisieren.

 

Zum Meldetermin 10.01.18 sind 5 priorisierte Anträge beim LVR vorgelegt worden:

 

1. Kita Heinrich-Lübke-Str. 140, Stadt Leverkusen, beantragte Förderung rd. 1,76 Mio. €

2. Kita Dhünnstr. 12 a, Stadt Leverkusen, beantragte Förderung rd. 293.000 €

3. Kita Dhünnstr. 12 c, Stadt Leverkusen, beantragte Förderung rd. 293.000 €

4. Kita Kurtekottenweg 10-12, DRK, beantragte Förderung rd. 628.000 €

5. Kita Alte Landstr. 84, Ev. Kirche, beantragte Förderung rd. 93.000 €.

 

 

Ankündigung einer Vorlage zur Änderung der Satzung über die Förderung von Kindern in der Tagespflege

 

Bislang erhalten Betreiberinnen und Betreiber von Großtagespflegestellen finanzielle Unterstützung seitens der Stadt im Rahmen der Satzung über die Förderung von Kindern in der Tagespflege.

 

Sobald aber eine Betreiberin bzw. ein Betreiber weitere Großtagespflegestellen eröffnen möchte, rechnet sich das oftmals nicht, da die Kostenbeteiligung durch die Stadt zu gering ausfällt.

 

Das Interesse, weitere Großtagespflegestellen zu errichten, wenn der finanzielle Rahmen gegeben ist, hat sich verstärkt. Da hierdurch weitere Plätze für die Kinderbetreuung der unter 3Jährigen geschaffen werden können, ist beabsichtigt, die Satzung über die Förderung von Kindern in der Tagespflege anzupassen, so dass für alle Großtagespflegestellen ab 2 Standorten die Eröffnung einer weiteren Großtagespflegestelle auch kostenwirksam interessant wird.

Die Satzung soll dahingehend angepasst werden, dass  die Kosten der freigestellten Person, die Kosten von Vertretungskräften, die Kosten der Miete (Erhöhung der Pauschale) zukünftig übernommen werden können.

Die Vorlage wird in den nächsten Turnus eingebracht.