Herr Stadtdirektor Märtens gibt folgende Stellungnahme zum TOP 3.1. ab:

 

„Sehr geehrte Damen und Herren,

In meiner Funktion als Kämmerer muss ich an dieser Stelle auf folgende Aspekte

hinweisen  und weise gleichzeitig daraufhin, dass es mir hierbei nicht um inhaltliche

 Aussagen zur Feststellung des Gutachtens geht, sondern ich lediglich die fiskalische

Betrachtung im Gesamtkontext Haushalt/Genehmigung HH 2018 darstelle.

 

Module aus dem Standortkonzept dürfen – sofern es sich nicht um „einfache“

  Ertragsverbesserungen oder Aufwandsreduzierungen wie z.B. Entgelte für Eintritt

  und Kurse der Museumspädagogik oder Reduzierung von Öffnungszeiten handelt– 

deshalb nur umgesetzt werden, wenn für die investiven Maßnahmen und die

konsumtiven Folgekosten ein Dritter rechtsverbindlich zur Verfügung steht, der

diese Kosten zu 100 % übernimmt.

 

Alle im Gutachten benannten Maßnahmen können nur umgesetzt werden, wenn

keine Belastung, sowohl investiv als auch konsumtiv für den HH entstehen.

 

Hierzu zählen auch Verschiebungen von Finanzpositionen zu Lasten des Kernhaus-

haltes.

 

Abschließend weise ich auf die bestandskräftige Verfügung der Bezirksregierung Köln

zum HH 2017 und den hierin gemachten Aussagen zur Finanzierung der KSL hin. 

 

Vor diesem Hintergrund weise ich ebenfalls daraufhin, dass die Kommunalaufsicht im

Zusammenhang mit der Genehmigung des HH 2018 bereits Nachfragen zur

Beschlusslage im Betriebsausschuss KSL gestellt hat.“

 

Rh. Schoofs (BÜRGERLISTE) stellt folgende Frage: „Wurden in der Vergangenheit

die denkmalschutzrechtlichen Vorgaben eingehalten bzw. wie wurden diese

sichergestellt?“

 

Rh. Ippolito (SPD) gibt zu Protokoll, daß er den Betrieb einer eigenbetrieblichen

Einrichtung für völlig verfehlt hält und regt statt dessen die Gründung einer Stiftung

an.

Der Vorteil einer solchen Stiftung wäre die bessere und einfachere Möglichkeit,

finanzielle Mittel für das Schloss Morsbroich zu beschaffen.

 

Rh. Ippolito (SPD) weist ausdrücklich daraufhin, daß dieser Vorschlag  eine

rein persönliche Aussage von ihm darstellt und diese nicht mit seiner

 Fraktion vorher abgestimmt wurde.

 

Rf. Bruchhausen-Scholich (CDU) beantragt in Ergänzung zum Beratungsergebnis des

Betriebsausschuss KulturStadtLev vom 23.01.2018 einen neuen Punkt 5

aufzunehmen, der sich auf die vorhergehenden Ausführungen des Herrn Stadtdirektor

 Märtens bezieht.

 

Der neue Punkt 5 soll lauten:

„Der Oberbürgermeister wird beauftragt, gemeinsam mit dem Museumsverein, die

Finanzierung der Umsetzung des Konzeptes, konsumtiv wie investiv, ausschließlich

über Drittmittel, außerhalb des städtischen Haushaltes sicherzustellen.“

 

Der Vorsitzende Rh. Eimermacher (CDU) schlägt vor, über die Vorlage wie im

Betriebsausschuss KulturStadtLev vom 23.01.2018, unter Ergänzung des neuen

Punktes 5, abzustimmen.

 

Beschlußempfehlung an den Rat:

 

Wie Vorlage in der Fassung der Beschlußempfehlung des Betriebsausschuss

KulturStadtLev vom 23.01.2018, unter Ergänzung des neuen Punktes 5.

 

 

dafür:         11  (5 CDU, 4 SPD, 1 FDP, 1 Soziale Gerechtigkeit)

Enth.:           5  (2 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 BÜRGERLISTE, 1 OP, 1 PRO NRW)