Rh. Eckloff (CDU) stellt klar, dass die Politik weiterhin eine Einführung von Tempo 30 auf der Wupperstraße befürwortet, sich jedoch auf die Meinung der Verwaltung verlässt, dass diese Regelung auf diesem Straßenabschnitt rechtlich nicht umsetzbar ist. Mit dem vorliegenden Bürgerantrag werden weitergehende geeignete Maßnahmen – auch unabhängig von einer Temporeduzierung auf 30 km/h – gefordert, um die Verhältnisse zu verbessern.

 

Frau Samusch (30) verdeutlicht nochmal, dass die geltenden rechtlichen Voraussetzungen eine Temporeduzierung auf 30 km/h nicht zulassen. Eine Unfallhäufungsstelle liegt laut Aussage der Polizei in dem betroffenen Bereich nicht vor, der Straßenabschnitt ist seit 2015 unauffällig.

 

Herr Molitor (01) ergänzt, dass die Bezirksregierung Köln als Kommunalaufsicht die rechtliche Bewertung der Stadt Leverkusen zweifelsfrei bestätigt hat, sodass für die Verwaltung keine Handlungsspielräume bestehen. Ähnliche Einschätzungen wurden im Stadtbezirk III für z. B. die Straße Dhünnberg und die Saarstraße abgegeben.

 

Rh. Eckloff (CDU) beantragt die Vertagung des Bürgerantrages um einen Turnus mit dem Auftrag an die Verwaltung, im Dialog mit dem Bürgerantragsteller alle weiteren geeigneten Maßnahmen zu prüfen, die zur Verbesserung der Verkehrssituation auf dem Stück der Wupperstraße zwischen der Wupperbrücke und dem Kreisverkehr Solinger Straße beitragen könnten.

 

Der stellvertretende Bezirksvorsteher für den Stadtbezirk I, Herr Schmitz, lässt über diesen Antrag abstimmen.

 

dafür:           8  (3 SPD, 3 CDU, 1 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 PRO NRW)

Enth.:           1  (BÜRGERLISTE)

 

Damit ist der Vertagungsantrag mit dem vorgenannten Prüfauftrag an die Verwaltung beschlossen.