Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II entsendet gem. § 10 Abs. 1 Nr. 11 b der Hauptsatzung in Verbindung mit § 61 Abs. 2 Satz 2 SchulG NRW als stimmberechtigte/n Vertreterin/Vertreter des Schulträgers in den Schulkonferenzen für die Grundschulen den Bezirksvorsteher und bei Verhinderung die stellvertretenden Bezirksvorsteher in der Reihenfolge der Stellvertretung.


- einstimmig -