Beschluss: erledigt

Über den Antrag Nr. 2018/2098 wird aufgrund der vorgetragenen Zuständigkeit der TBL nicht mehr abgestimmt.

 


Im Verlauf einer längeren Diskussion erklärt Frau Weber (01), dass der Rat der Stadt Leverkusen durch die Satzung der Stadt Leverkusen über die Anstalt des öffentlichen Rechts „Technische Betriebe der Stadt Leverkusen“ (TBL) vom 19.10.2006 die ihr im Zusammenhang mit dem Hochwasserschutz auf dem Gebiet der Stadt Leverkusen obliegende hoheitliche Aufgabe gemäß § 114 a Absatz 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) zur Wahrnehmung im eigenen Namen und in eigener Verantwortung übertragen hat.

 

Frau Möller (TBL) erläutert die im Antrag angesprochenen Sachverhalte.

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III regt an, bei zukünftigen Maßnahmen die betroffenen Bürger frühzeitig zu informieren.