Beschluss:

 

Wie Antrag


Herr Stadtdirektor Märtens gibt die folgende Erklärung zu Protokoll:

 

Mit Schreiben vom 07.12.2017 erstattete die Fraktion BÜRGERLISTE, vertreten durch Herrn Schoofs, Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Köln wegen Fehlen eines externen Notfallplans (Die Anzeige richtete sich nicht gegen eine konkrete Person.).

 

Nach Prüfung der Sach- und Rechtslage kam die Staatsanwaltschaft zu dem Ergebnis, dass nach den gesetzlichen Vorgaben ein externer Notfallplan nicht erforderlich ist.

 

Zudem ist das Fehlen eines externen Notfallplans nicht strafbewährt.

 

Die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wurde daher am 05.01.2018 aus Rechtsgründen abgelehnt (§§ 152 Abs. 2, 160 Abs. 1 StPO).


dafür:           4  (BÜRGERLISTE)

dagegen:  31  (OB, 15 CDU, 9 SPD, 3 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 2 OP, 1 FDP)

Enth.:           6  (2 PRO NRW, 2 DIE LINKE LEV, 2 Soziale Gerechtigkeit)

 

Damit ist der Antrag abgelehnt.