Nachtrag: 15.02.2018

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden lehnt den Bürgerantrag auf Rücknahme der Hebesatzerhöhung der Grundsteuer B auf 790 Prozentpunkte ab 01.01.2018 ab.

 

Sofern sich der Bürgerantrag gegen den entsprechenden Steuerbescheid der Stadt, gegen den ein Rechtsbehelf eingelegt werden kann oder hätte eingelegt werden können, richtet, wird er formal gemäß § 6 Absatz 2 Nr. 1 der Hauptsatzung zurückgewiesen.


dafür:           5  (3 CDU, 2 SPD)

dagegen:     2  (1 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 BÜRGERLISTE)