Bericht des Dezernenten

 

Frau Beigeordnete Deppe (Dezernat V) berichtet Folgendes:

 

„Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte Sie im Kontext des Themenfeldes „verkaufsoffene Sonntage“ informieren, dass Verdi in einem Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln beantragte, dass die Geschäfte im Rahmen der 4. LiveArt auf der Grundlage der bestehenden ordnungsbehördlichen Verordnung am 29.04.2018 nicht geöffnet sein dürften. Diesem Antrag gab das Verwaltungsgericht Köln mit Beschluss vom 25.04.2018 statt. Der Tenor des Beschlusses wurde im Amtsblatt der Stadt Leverkusen vom 27.04.2018 veröffentlicht.

 

Die Verwaltung prüft derzeit die weitere Vorgehensweise im Hinblick auf die anderen verkaufsoffenen Sonntage. Hierzu wird auch das durch den Landesgesetzgeber am 21.03.2018 beschlossene Entfesselungsgesetz I, welches Lockerungen in § 6 LÖG im Punkte Sonntagsöffnungen vorsieht, herangezogen.

 

Die Stadt Leverkusen ist bestrebt mit den lokalen Werbegemeinschaften die Realisierung der weiteren verkaufsoffenen Sonntage abzusichern. Hierzu wird die Verwaltung kurzfristig mit den Werbegemeinschaften Gespräche führen und das weitere Vorgehen besprechen.

Zielsetzung ist es, für die Ratssitzung im Juli eine Vorlage mit einer neuen ordnungsbehördlichen Verordnung einzubringen, die die neuen gesetzlichen Möglichkeiten aufgrund des durch den Landesgesetzgeber beschlossenen Entfesselungsgesetz I berücksichtigt. 

Durch die Erarbeitung einer neuen ordnungsbehördlichen Verordnung soll eine möglichst hohe Rechtssicherheit für die verkaufsoffenen Sonntage erreicht werden.

 

Ferner möchte ich Sie noch über Punkte im Kontext der Finanzsituation der Stadt Leverkusen informieren:

Die Gewerbesteuer 2018 ist mit einem Betrag von 95,2 Mio € etatisiert. Nach aktuellem Stand sind derzeit 92,4 Mio € verbucht, so dass davon ausgegangen werden kann, dass der Haushaltsansatz 2018 erreicht wird.

Der Stand der Kassenkredite beträgt aktuell 267,8 Mio € inkl. Cash-Pool, zum Vorjahreszeitpunkt standen 257,9 Mio € in den Büchern. Das Kreditlimit beträgt gem. Haushaltssatzung 400 Mio. €

Der Entwurf des Jahresabschlusses 2017 wurde fristgerecht am 13.04.2018 der Aufsichtsbehörde in Köln übermittelt und befindet sich derzeit in der abschließenden Prüfung durch den FB Rechnungsprüfung und Beratung.

Für die Ratssitzung am 7.05.2018 wird eine entsprechende Dringlichkeitsvorlage 2018/2179 erstellt.

Der derzeitige Jahresfehlbetrag liegt bei 23.258412,98 €.“