Beschluss: einstimmig mit Änderungen beschlossen

Beschlussempfehlung an den Rat:

 

Wie Antrag zu Punkt 3 mit folgender Formulierung:

„Für Bezirksvertreter, die sich für die digitale Ratsarbeit entscheiden, soll eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2018, frühestens aber sechs Wochen nach Einweisung, gelten.“

sowie zu Punkt 4 in der Fassung der Bezirksvertretungen für die Stadtbezirke I und II am 23. und 24.04.2018

 


Mit Hinweis auf die Vorberatungen in den Bezirksvertretungen für die Stadtbezirke I und II am 23. und 24.04.2018 weist Frau Weber (01) darauf hin, dass über den Punkt 5 des Antrags nicht abgestimmt werden muss und dieser entfallen kann, da die beantragten Änderungen bereits durch die geltende Geschäftsordnung abgedeckt sind. Sie schlägt vor, gemäß den Vorberatungen in den Bezirksvertretungen für die Stadtbezirke I und II vom 23. und 24.04.2018 bei Punkt 3 des Antrags die Übergangsfrist bis zum 31.12.2018 festzulegen und Punkt 4 wie folgt zu ergänzen:

 

„4. Alle weiteren Zusendungen wie Einladungen zu Veranstaltungen, Infomaterialien etc. werden auf normalem Postweg zugestellt, sofern sie nicht per E-Mail versendet werden können. Bei dem Postversand wird die kostengünstigste Lösung gewählt.“

 

Im Laufe der sich anschließenden Diskussion beantragt Herr Wollenhaupt (CDU) zu Punkt drei folgende Formulierung:

Für Bezirksvertreter, die sich für die digitale Ratsarbeit entscheiden, soll eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2018, frühestens aber sechs Wochen nach Einweisung, gelten.

 

Herr Bezirksvorsteher Schönberger lässt über den Antrag unter Berücksichtigung der vorgetragenen Änderungen wie folgt abstimmen.


- einstimmig -