Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Herr Bürgermeister Marewski lässt auf Antrag von Rh. Baake (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zu Punkt 2 des Beschlussentwurfes über die auf Seite 10 der Vorlage aufgeführten Maßnahmen der Prioritätenliste zur Erweiterung der P+R-Anlagen unter Einbeziehung des zum Antrag Nr. 2018/2156 gefassten Beschlusses einzeln abstimmen.

Beschluss:

1. Der Sachstandsbericht zu den P+R-Anlagen wird zur Kenntnis genommen.

2. Der Prioritätenliste zur Erweiterung der P+R-Anlagen wird wie folgt zugestimmt:

Rheindorf, S-Bahn

- einstimmig -

Schlebusch, Stadtbahnlinie 4

dafür:         40  (OB, 15 CDU, 11 SPD, 4 BÜRGERLISTE, 2 OP, 2 PRO NRW, 2 FDP, 1 DIE LINKE.LEV, 2 Soziale Gerechtigkeit)

dagegen:     4  (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Schlebusch, Bahnhof

- einstimmig -

Opladen, Bahnhof

dafür:         25  (15 CDU, 4 BÜRGERLISTE, 2 OP, 2 PRO NRW, 2 FDP)

dagegen:  17  (OB, 11 SPD, 4 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 DIE LINKE.LEV)

Enth.:           2  (Soziale Gerechtigkeit)

Küppersteg, S-Bahn

dafür:         40  (OB, 15 CDU, 11 SPD, 4 BÜRGERLISTE, 2 OP, 2 PRO NRW, 2 FDP, 1 DIE LINKE.LEV, 2 Soziale Gerechtigkeit1)

dagegen:     4  (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Somit ergibt sich folgender Gesamtbeschluss:

P+R-Anlage

Priorisierung

Maßnahmen

Rheindorf, S-Bahn

vordringlich

·         Einleitung des Bebauungsplanverfahrens in 2018

·         Beginn der Straßenbauplanung in 2018

Schlebusch, Stadtbahnlinie 4

vordringlich

·         Grunderwerb Nittumer Weg in 2018

·         Einleitung des Bebauungsplanverfahrens in 2019

·         Beginn der Straßenbauplanung am Nittumer Weg in 2019 vorbehaltlich Grunderwerb

Schlebusch, Bahnhof

mittelfristig

·         Überprüfung einer Schrankenanlage an vorhandener Anlage

·         Bebauungsplanverfahren für die Westseite

Opladen, Bahnhof

vordringlich

·         Planungsrecht für Parkpalette auf dem Parkplatz Stauffenbergstraße/
Lützenkirchener Straße

Küppersteg,
S-Bahn

langfristig

·         Planungsrecht für Parkpalette auf der vorhandenen Anlage

Frau Beigeordnete Deppe erklärt, dass die Priorisierung über das Arbeitsprogramm Verbindliche Bauleitplanung umgesetzt wird.