Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Den Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der JOB Service Beschäftigungsförderung Leverkusen gGmbH (JSL) wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, den folgenden Änderungen des Gesellschaftsvertrages zuzustimmen:

 

1.   Das Stammkapital wird auf EUR-Wert angepasst. Die Anpassung führt zu einer Erhöhung des Stammkapitals um 435,41 EUR (50.000 DM: 1,95583 = 25.564,59 EUR) auf 26.000,00 EUR sowie zu einer Minderung der Kapitalrücklage um 435,41 EUR.

 

2.   § 8 des Gesellschaftsvertrages erhält folgende neue Fassung:

 

Die Stadt Leverkusen als Gesellschafterin entsendet in die Gesellschafterversammlung fünf nach den Vorschriften der Gemeindeordnung gewählte Mitglieder.

 

Diese haben den Rat der Stadt Leverkusen über alle Angelegenheiten von besonderer Bedeutung zu unterrichten, sind an Weisungen und Beschlüsse des Rates der Stadt Leverkusen gebunden und haben ihr Amt auf Beschluss des Rates der Stadt Leverkusen jederzeit niederzulegen.

 

Bei Beschlüssen gem. § 12 a) bis i) dieses Vertrages handeln die Mitglieder der Gesellschafterversammlung nach Weisung des Rates der Stadt Leverkusen.

 

Die Mitglieder der Gesellschafterversammlung können ihre Stimmen nur einheitlich abgeben und werden mit der Maßgabe entsandt, dass bereits drei der vorgenannten Mitglieder zur einheitlichen Vertretung der Stadt Leverkusen berechtigt sind.

 

Die Amtsdauer der Mitglieder der Gesellschafterversammlung endet nach Ablauf einer kommunalen Wahlperiode mit der Wahl fünf neuer Mitglieder durch den neu gewählten Rat.


- einstimmig im Rahmen der En-bloc-Abstimmung -