Beschluss:
Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei Förderungen von
Projekten auch außerhalb des Kulturbereiches (wie z. B. Jugend-, Sport- und
Vereinsförderung) hinsichtlich der Einreichung von Verwendungsnachweisen analog
den Richtlinien für die Förderung der Leverkusener Kulturszene zu verfahren,
sofern dies realisierbar ist und keine anderweitigen Regelungen dem
entgegenstehen:
Ab einer Fördersumme von 1.000 Euro ist das Einreichen eines Verwendungsnachweises zwingend erforderlich. Dieser muss bis maximal zwei Monate nach Abschluss des Projektes vorliegen. Er gibt Auskunft über die Verwendung des Zuschusses und enthält Kopien von Belegen über alle förderungsanerkannten Ausgaben.
Bei geringeren Fördersummen reicht die Abgabe einer Bestätigung über die zweckmäßige Verwendung der Gelder (vereinfachter Verwendungsnachweis). Die Verwaltung wird stichprobenartig Ausgaben und Einnahmen in diesen Fällen überprüfen. Belege sind daher bereitzuhalten und auf Anfrage in Form eines wie oben beschriebenen Verwendungsnachweises einzureichen.
- einstimmig -