Beschlussempfehlung an den Rat:
Wie Antrag
Herr Oberbürgermeister Richrath gibt folgende Erklärung zu Protokoll:
„In Bezug auf das
von der Fraktion BÜRGERLISTE mit ihrem Antrag angesprochene Recht auf
Akteneinsichtnahme und Auskunftserteilung möchte ich auf meine der Fraktion
BÜRGERLISTE bereits mehrfach dargelegte Haltung verweisen:
Akteneinsichtnahmen
werden beim Fachbereich Oberbürgermeister, Rat und Bezirke grundsätzlich
ermöglicht. Hierfür werden die beantragten Akten bei der Fachverwaltung
angefordert und sodann entsprechende Termine mit dem Antragsteller abgestimmt.
Da seitens der
Fraktion BÜRGERLISTE oft mehrere Einsichtnahmen zeitgleich zu verschiedenen
Themen beantragt werden, werden diese Einsichtnahmen nacheinander durchgeführt.
Ausnahmen bestehen
bei Sozialakten, Ermittlungsverfahren und bei besonderem Schutz
personenbezogener Daten. Hier wird keine Einsicht gewährt.
Aus diesem Grund
wurde bisher die von der Fraktion BÜRGERLISTE beantragte Akteneinsichtnahme zum
Ausscheiden des bisherigen Museumsdirektor Dr. Heinzelmann versagt, dies wurde
auch schon mehrfach begründet und mitgeteilt.
Für Auskünfte gilt
das gleiche.
Die im Antrag
zitierten Passagen der Hauptsatzung sind für Herrn Dr. Heinzelmann zudem nicht
zutreffend.
Es handelt sich bei
der Leitung des Teilbetriebs Museum der KulturStadtLev gerade nicht um eine
Führungsperson im Sinne von § 73 GO NRW.
Wie der Fraktion
BÜRGERLISTE zudem bekannt ist, hat die Stadt Leverkusen die Bezirksregierung
Köln, Kommunalaufsicht, angeschrieben und um grundsätzliche Abstimmung
hinsichtlich der Verfahrensweise/Durchführung zu Akteneinsichtnahmen gebeten.
Eine endgültige Antwort seitens der Bezirksregierung steht noch aus. Bis dahin
wird die Stadt Leverkusen nach ihrer bisherigen Praxis verfahren.“
Im Anschluss an eine längere Diskussion lässt Herr Oberbürgermeister Richrath über den Antrag abstimmen.
dafür: 3 (1 BÜRGERLISTE, 1 OP, 1 DIE LINKE.LEV)
dagegen: 8 (OB, 3 CDU, 4 SPD)
Enth.: 3 (1 CDU, 1 FDP, 1 Soziale Gerechtigkeit)