Sitzung: 14.06.2018 KJ/024/2018
Aufschlüsselung der
Flüchtlinge in Jugendhilfemaßnahmen (Stand 06.06.2018)
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Minderjährige |
Volljährige |
Unterbringung
§ 13,3 |
11 |
6 |
Pflegefamilie
nach § 33 |
13 |
8 |
Unterbringung
nach §34 |
21 |
32 |
Unterbringung
§19 |
2 |
1 |
Amb.Hilfe |
1 |
11 |
Vorläufige
Inobhutnahme §42a |
1 |
0 |
Inobhutnahme
nach §42 |
4 |
0 |
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Gesamt 111 |
53 |
58 |
Belegte Einrichtungen:
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12 Jugendliche/junge Volljährige im
Jugendwohnen St. Engelbert
·
14 Jugendliche/junge Volljährige im
Jugendwohnen Atrium
·
3 Jugendliche/junge Volljährige im Bergischen
Internat in Erkrath
·
7 Jugendliche/junge Volljährige im
Kolpinghaus Köln-Mülheim
·
8 Jugendliche/junge Volljährige im Internat
Carpe Diem /Ahrweiler
·
4 Jugendliche/junge Volljährige in
Mönchengladbach / Corsten Internat
·
1 Jugendliche/ junge Volljährige in Erfurt/
Weimar/ Kinder- und Jugendland
·
3 Jugendliche/ junge Volljährige in Köln /
Auf Achse
·
8 Jugendliche/ junge Volljährige in
Leverkusen, Köln und Krefeld / eigene
Wohnungen.
·
3 junge Volljährige in Dormagen/ tuerkise
biographien
·
1 Jugendlicher in Reichshof / Fuchsberger
Jugendhilfe
·
2 Jugendliche/ junge Volljährige in Frechen/
Jugendhilfe CJD Frechen
·
2 jugendliche/ junge Volljährige in
Wuppertal/ Karawane Kinder-und Jugendhilfe
Die UMA sind einzeln untergebracht u.a. in
Ostbevern, Bielefeld, Saarbrücken, Iserlohn, Bergisch Gladbach, Siegen-
Wittgenstein, Krefeld und Remscheid.
Pflegeverhältnisse und INSPE für
volljährige Flüchtlinge
·
20 Jugendliche/ junge Volljährige
leben in Pflegefamilien
·
Davon leben 7 in Gastfamilien (2
Minderjährige/ 5 junge Volljährige)
·
Die restlichen 13 leben bei ihren
Verwandten (11 Minderjährige/ 2 junge Volljährige), 1 Jugendlicher lebt bei
Verwandten außerhalb von Leverkusen
·
3 junge Volljährige, die ehemals
in einer Pflegefamilie lebten, wurden gem. § 41 i. V. m. 35 SGB VIII
untergebracht
Entwicklung der stationären Jugendhilfe 2018
Stationäre Jugendhilfe gem. § 34 SGBVIII
(Einrichtung)
Grundsätzlich ist äußerst positiv
festzuhalten, dass junge Flüchtlinge, die von Anbeginn bzw. relativ zügig in
stationären Einrichtungen der Jugendhilfe oder auch Internaten untergebracht
werden konnten, sich gut integriert haben. Sie haben die deutsche Sprache
schnell erlernt und sind bemüht, sich anzupassen und für sich eine schulische
und berufliche Perspektive zu entwickeln.
Für den kleinen Anteil der jungen Menschen,
für die noch keine Maßnahme gefunden werden konnte und der somit, abgesehen von
den angebotenen Deutschkursen (3x pro Woche), in keinerlei Strukturen
eingebunden waren, gestaltete sich die Integration schwieriger, was letztlich
zu vereinzelten Auffälligkeiten (Entweichen, delinquentes Verhalten) führte.
Insgesamt kann festgehalten werden, dass je
strukturierter der Tagesablauf und besser die soziale und schulische Einbindung
durch die jeweiligen Helfersysteme, desto besser und schneller ist von einer
gelingenden Integration auszugehen.
In den vergangenen Wochen haben insbesondere
junge Volljährige aus Afghanistan vermehrt Ablehnungsbescheide ihres
Asylantrags erhalten. Derzeit befinden sich in unserer Zuständigkeit 22 junge
Afghanen im Alter zwischen 17 und 19 Jahren, bei denen die Anhörung und
Entscheidung im Asylverfahren zum Teil unmittelbar bevorsteht, somit wird
dieses Thema im Arbeitsalltag voraussichtlich überaus präsent bleiben.
Die Zahl der Hilfen für junge Volljährige
steigt derzeit stetig an, was darauf zurückzuführen ist, dass in der Zeit des
Ankommens zunächst das Erlernen der Sprache Priorität hat und andere
Problemlagen der Jugendlichen somit erst später bearbeitet werden können.
Darüber hinaus können starke psychische Belastungen der Jugendlichen dazu
führen, dass der individuelle Fortschritt gehemmt und somit insgesamt mehr Zeit
zur Verarbeitung der Vergangenheit benötigt wird. Insbesondere wenn die
unbegleiteten Minderjährigen bereits im fortgeschrittenen Jugendalter in
Deutschland ankommen, führt dies dazu, dass selbst mit der Volljährigkeit noch
ein erhöhter erzieherischer Bedarf bestehen bleibt.
Zum neuen Ausbildungsjahr haben im Herbst
2017 neun Jugendliche eine Ausbildung begonnen und die Zahlen der Jugendlichen,
die im Sinne der Verselbständigung in eigene Wohnungen umziehen steigen stetig
an.
Die Integration auf dem Arbeitsmarkt
gestaltet sich im Jahr 2018 schwieriger, da den Jugendlichen, insbesondere aus
den afrikanischen Ländern, immer mehr Auflagen durch neue gesetzliche
Richtlinien gemacht werden, gemacht
werden bevor Sie die Ausbildung beginnen können.
Des Weiteren wird seit Anfang des Jahres
2018 wird vermehrt, die Abgabe der Fingerabdrücke zur Registrierung sowie die
Erstellung eines Gutachtens zur Feststellung des Alters durch die Gerichte
angeordnet.
Der Bedarf für Wohngruppen, eigene Wohnungen
oder Trainings- Apartments steigt rasant an.
Seit Beginn des Jahres 2018 wurden der Stadt
Leverkusen 12 neue UMAS zugewiesen. Die Jugendlichen stammen vorwiegend aus
westafrikanischen Ländern wie z.B.: Sierra- Leone, Gambia, Guinea, Somalia und
der Elfenbeinküste. Die Anzahl der Jugendlichen aus Nordafrika ist rückläufig.
Die Stadt Leverkusen hat zurzeit eine Quote von 100 %iger Auslastung.
Das langfristige Ziel, die UMAS wieder mehr
in der Nähe von Leverkusen unterzubringen konnte in den letzten Wochen schon
teilweise erfolgreich umgesetzt bleiben.
Des Weiteren ist es ein Ziel, die
Jugendlichen im Rahmen der Verselbstständigung in eigenen Wohnungen
unterzubringen. Bis Ende des Jahres wird die Jugendhilfe für einen Großteil
der jungen Volljährigen eingestellt.
Seit März hat sich die Quote der
Aufforderung zur Ausreise minderjähriger Jugendlicher durch das BAMF deutlich
erhöht. Ein weiteres Problem sind die immer häufiger auftretenden
Doppelregistrierungen nach dem Dublin Verfahren und das Einführen einer
einheitlichen Registrierung der
Jugendlichen durch Fingerabdruck.
Eine neue Entwicklung ist zudem, dass die
Bundesregierung an die Errichtung von Anker Zentren in NRW denkt. Dies soll
dazu dienen, die eingereisten minderjährigen Jugendlichen und jungen
Volljährigen zu überprüfen (Alter, Fingerabdruck, Herkunft, Asylgründe usw.)
und dann nach dem Königsberger Schlüssel an die verschiedenen Kommunen zu
verteilen.
Stationäre Jugendhilfe gem. §33 SGBVIII (Vollzeitpflege)
·
Verwandtenpflege und Fremdpflege/
Gastfamilien
·
6 Gastfamilien, dort wurden 7 Jugendliche/
junge Volljährige untergebracht
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11 Verwandtenpflegeverhältnisse, dort wurden
13 Jugendliche/ junge Volljährige untergebracht
·
3 Unterbringungen gem. §41 i. V. m. § 35 SGB
VIII/ INSPE
Gastfamilien
·
durch den täglichen Kontakt mit den
Gasteltern und -geschwistern können Jugendliche die deutsche Sprache schnell
erlernen
·
sie kommen i.d.R. schneller in Kontakt mit
der deutschen Kultur, dem bestehenden Wertesystem und Rollenbildern
·
Durch den Aufenthalt in einer Gastfamilie
konnten bei fast allen Jugendlichen/ jungen Volljährigen die Chancen auf eine
erfolgreiche Integration in die deutsche Gesellschaft, auf Bildung und das
Erlernen der deutschen Sprache deutlich gefördert werden, dies zeigt sich u.a.
in sehr guten Deutschkenntnissen der meisten Jugendlichen/ jungen Volljährigen
in Gastfamilien
·
Es ist festzuhalten, dass die Gastfamilien
ein besonders großes Engagement zeigen und die Jugendlichen insbesondere im
schulischen Bereich und im Rahmen des Asylverfahrens sehr stark unterstützen,
durch die deutsche Sprache und eigene Erfahrungen, Kenntnisse & Fähigkeiten
ist ihnen dies z.T. besser möglich als den Verwandten, welche in verschiedenen
Angelegenheiten wie z.B. Asylverfahren, Behördengänge, Schriftverkehr, Schule
etc. häufig Unterstützung und Hilfe vom Jugendamt oder Vormund (wenn Jugendliche/r
noch minderjährig) benötigen
Verwandtenpflege
·
Die Jugendlichen/ jungen Volljährigen, die
bei Verwandten wohnen, kommunizieren zu Hause häufig in ihrer Muttersprache und
haben meist weniger Kontakt zu deutschen Jugendlichen/ jungen Volljährigen/
Familien, einige besitzen ein großes familiäres Netz in Leverkusen/ Deutschland
·
für die Verwandtenpflegeverhältnisse wäre es
oftmals hilfreich, wenn zur Unterstützung der Jugendlichen/ jungen Volljährigen
im Alltag, Paten eingesetzt werden würden, insbesondere dann, wenn keine
Vormundschaft mehr existiert, für viele der Jugendlichen/ jungen Volljährigen
wäre z.B. schon ein wöchentliches Treffen mit einem deutschen Paten zum
Erlernen und Optimieren der deutschen Sprache sowie zum Kennenlernen der
deutschen Gesellschaft, Kultur und Werte sehr hilfreich
·
in einem Verwandtenpflegeverhältnis hat ein
ausgebildeter Ehrenamtlicher Vormund die Vormundschaft für ein Mündel
übernommen, eine Patenschaft besteht leider in keinem der Fälle
·
die meisten der 23 Jugendlichen/ jungen Volljährigen
besuchen derzeit noch die Schule, um einen Hauptschul- oder Realschulabschluss
zu erreichen und danach eine Ausbildung beginnen zu können, eine junge
Volljährige absolviert derzeit eine schulische Ausbildung im sozialen Bereich,
voraussichtlich 3 beginnen im Sommer 2018 eine Berufsausbildung
·
ein junger Volljähriger hat keinen
Schulabschluss erreicht, hat zudem eine Abschiebung vom BAMF erhalten (Klage
erhoben), er absolviert derzeit eine befristete Jobcenter-Maßnahme
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viele der jungen Volljährigen sind auf
Wohnungssuche, die Wohnungssuche gestaltet sich sehr schwer aufgrund einer
meist fehlenden Aufenthaltserlaubnis und eines fehlenden Einkommens