Beschluss: mehrheitlich beschlossen

 

Beschlussentwurf:

 

1. Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt nach § 113 Abs. 1 GO NRW den Vertretern der Stadt Leverkusen in den Organen der WFL Weisung, dem von der Geschäftsführung der WFL aufgestellten und in der Anlage beigefügten Wirtschaftsplan 2010 nach Maßgabe der Begründung Zustimmung zu erteilen.

 

2. Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt, der WFL für das Geschäftsjahr 2010 aus dem Sachkonto 525570 einen Betrag in Höhe von maximal 900.000,00 € in Abhängigkeit des von der Stadt Leverkusen anteilig zu tragenden Jahresfehlbetrages zur Verfügung zu stellen. Die Auszahlung steht unter dem Vorbehalt, dass die Haushaltssatzung 2010 vom Rat verabschiedet wird, die Kommunalaufsicht gegen die Bewirtschaftung des Haushaltes 2010 keine Bedenken erhebt sowie ein festgestellter Jahresabschluss 2010 vorliegt.

 

gezeichnet:

 

Buchhorn                                            Häusler


 

Die Verwaltung ergänzt Beschlusspunkt 2 wie folgt:

 

Sollte sich im Vorfeld des jeweiligen Jahresabschlusses ein vorübergehender Liquiditätsbedarf ergeben, so sind nach schriftlicher Ankündigung der Wfl-Geschäftsführung und nach Vorlage eines aktualisierten Liquiditätsplanes Vorabzuführungen auf die Verlustabdeckung seitens der Gesellschafter vorzunehmen.


 

Beschlussempfehlung an den Rat

 

Wie Vorlage mit. o. g. Ergänzung

 

dafür:                14 (6 CDU, 5 SPD, 2 FDP, 1 Freie Wähler OWG-UWG)

dagegen:   4 (2 BÜRGERLISTE, 1 pro NRW, 1 DIE LINKE)

Enth.:       3 (2 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 OP)