Rh. Scholz (CDU) hätte es für zielführend erachtet, wenn die Verwaltung die Regelungen und Änderungen mit den Parteien bzw. der Politik vor Erstellung der Vorlage thematisiert hätte. Es besteht Änderungs- und Klärungsbedarf, sodass der vorliegenden Vorlage derzeit nicht zugestimmt werden kann.

 

Herr Laufs (36) erläutert den Inhalt und die Intention der Vorlage.

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I beschließt nach einer weiteren Diskussion einstimmig die folgende Beschlussempfehlung an den Rat:

 

Die bisher gültige Richtlinie zum Anbringen von Werbeplakaten und Aufstellen von Dreiecksständern behält bis zur Europawahl 2019 ihre Gültigkeit. Die Verwaltung wird beauftragt, die zukünftigen Regelungen im Rahmen eines persönlichen Gespräches mit den Parteien und der Politik zu erarbeiten. Die Vorlage Nr. 2018/2270 wird bis dahin vertagt.