Sitzung: 26.06.2018 Bez. II/036/2018
Beschluss: einstimmig mit Änderungen beschlossen
Vorlage: 2018/2257
Beschluss:
Die Opladener
Fußgängerzone darf in der Zeit von 18.00 Uhr abends bis 10.00 Uhr morgens von
Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern im Schritttempo befahren werden.
Diese Regelung gilt
für eine einjährige Testphase, die nach Fertigstellung des Umbaus der
Fußgängerzone Opladen beginnt. Anschließend wird über das weitere Vorgehen
entschieden.
Herr Melzig (CDU) schlägt vor, mit der einjährigen Testphase erst nach dem Umbau der Fußgängerzone zu beginnen.
Herr Laufs (36) schlägt nach einer Diskussion als Kompromiss die Zeit von 18.00 bis 10.00 Uhr und den Beginn der Testphase nach Fertigstellung des Umbaus der Fußgängerzone vor.
Diesen Vorschlag von Herrn Laufs (36) übernimmt Rh. Danlowski (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) als Änderung seines Antrags.
- einstimmig -