Beschlussempfehlung
an den Rat:
Wie Antrag mit der
Änderung, dass der Antrag nicht als Prüfauftrag, sondern als Leitlinie für
Investoren zu verstehen ist.
Der stellvertretende Bezirksvorsteher, Herr Krampf, lässt den Antrag in der Fassung der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Planen vom 18.06.18 abstimmen.
- einstimmig -