Beschluss: mehrheitlich mit Änderungen beschlossen

Es wird auf die Beratung im Kinder- und Jugendhilfeausschuss vom 14.06.2018 verwiesen, wonach durch einen redaktionellen Fehler § 2 Abs. 5 der bisherigen Satzung nicht mit abgedruckt wurde. Dieser soll allerdings nicht verändert werden.

 

Davon abgesehen soll die vorher beschlossene Änderung aus dem Änderungsantrag Nr. 2018/2312 aufgenommen werden.

 

Beschlussempfehlung an den Rat:

 

Wie Vorlage inklusive unverändertem § 2 Absatz 5 und einer Änderung durch den Antrag Nr.2018/2312

 

Der Beschlussentwurf wird in § 13 Abs. 1 wie folgt verändert und ergänzt:

 

… - ein Gehalt für die Betreiberin wird bereits bei 2 Großtagespflegestellen gezahlt, bei 2 Großtagespflegestellen wird ein Drittel des Gehaltes nach TVÖD SuE 9 Stufe 3 gezahlt,….

 

dafür:         11  (5 CDU, 4 SPD, 1 OP, 1 FDP)

Enth.:           5  (2 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 BÜRGERLISTE, 1 PRO NRW, 1 Soziale Gerechtigkeit)