Rh. Paul Hebbel (CDU) bittet um Beantwortung zu Protokoll, ob der Investor hier auch auf die Grundsätze des Mobilitätskonzeptes hingewiesen wurde.

 

Frau Beigeordnete Deppe führt aus, dass auch hier in den Gesprächen mit dem Investor das Mobilitätskonzept thematisiert wurde. Sie stellt dar, dass es innerhalb des Parkhauses Fahrradabstellanlagen und Ladestationen für Elektromobilität geben wird. Frau Beigeordnete Deppe fügt hinzu, dass auch im Chempark die neue Mobilität ein wichtiges Thema ist und neue und alternative Wege der Mobilität gesucht werden.

 

 

Beschluss:

 

1.    Gemäß § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird dem Antrag des Vorhabenträgers Covestro AG (Anlage 1 der Vorlage) stattgegeben.

 

2.    Für das im Folgenden näher bezeichnete Gebiet wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes beschlossen.

 

3.    Der vorhabenbezogene Bebauungsplan erhält die Bezeichnung V 32/I "Wiesdorf - Parkhaus zwischen Carl-Duisberg-Straße, Philipp-Ott-Straße und Friedrich-Ebert-Straße".

 

4.    Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Wiesdorf und beinhaltet in Flur 16 Teile der Flurstücke 9, 30, 39, 40 und 60 sowie in Flur 15 Teile des Flurstückes 335. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der Planzeichnung (Anlage 2 der Vorlage) zu entnehmen.

 

5.    Das Bebauungsplanverfahren wird mit einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

 

6.    Die Verwaltung wird ermächtigt, die frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB auf der Grundlage des noch zu erstellenden Vorentwurfes eigenständig durchzuführen. Die Beteiligung ist in Form einer Bürgerinformationsveranstaltung unter der Leitung der Bezirksvorsteherin für den Stadtbezirk I durchzuführen. Gleichzeitig wird der Vorentwurf mit Begründung und Umweltbericht für die Dauer von 4 Wochen öffentlich ausgehängt.

 

Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I.

 


- einstimmig -