Beschluss:

 

1.    Für das im Folgenden näher bezeichnete Gebiet wird gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch - BauGB die 2. Änderung des Bebauungsplans beschlossen.

 

2.    Die Änderung des Bebauungsplans erhält die Bezeichnung Nr. 208/II „Opladen - nbso/Westseite - Quartiere“ - 2. Änderung - Kita Henkelmännchenplatz.

 

3.    Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Opladen und beinhaltet in Flur 8 das Flurstück 66 (teilweise).

 

Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II.

 

 

 


- einstimmig -