Beschluss:
1. Für das im Folgenden näher bezeichnete Gebiet wird gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch - BauGB die 2. Änderung des Bebauungsplans beschlossen.
2. Die Änderung des Bebauungsplans erhält die Bezeichnung Nr. 208/II „Opladen - nbso/Westseite - Quartiere“ - 2. Änderung - Kita Henkelmännchenplatz.
3. Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Opladen und beinhaltet in Flur 8 das Flurstück 66 (teilweise).
Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II.
- einstimmig -