Nachtrag: 08.06.2018

Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Beschluss:

 

Wie Bürgerantrag


Der Tagesordnungspunkt 19 wird vorgezogen und hinter Tagesordnungspunkt 3 behandelt.

 

Herrn Sudowe wurde unter TOP 3 bereits Rederecht für TOP 19 erteilt.

 

Herr Sudowe schildert seinen Bürgerantrag.

 

Herr Schmitz (66) verweist auf die vorliegende schriftliche Stellungnahme und erklärt, dass der Verwaltung seitdem keine Beschwerden hinsichtlich einer Aufhebung der Durchgangssperre an der Einmündung Opladener Straße/Stüttekofener Straße vorliegen würden. Daher wurde seitens der Verwaltung bisher keine Änderung der Verkehrsführung in Betracht gezogen. Aus Sicht der Verwaltung hat sich die mehr als 20 Jahre alte Verkehrsführung bewährt.

 

Zur Historie erläutert Herr Wollenhaupt (CDU) nochmals ergänzend, dass es in den 1990er Jahren viele Anfragen von Bürgern gab, die sich über den zunehmenden Durchgangsverkehr im Anwohnerviertel um die Stüttekofener Straße beschwerten und um Maßnahmen baten. Nach diversen Ortsterminen mit Vertretern der Verwaltung, der Politik und den Bürgern wurde seitens der Bezirksvertretung III ein ganzes Maßnahmenpaket zur Verkehrsentlastung und -beruhigung beschlossen. Als entsprechende Gegenmaßnahme wurde unter anderem die Sperrung der Stüttekofener Straße an der Einmündung Opladener Straße beschlossen und umgesetzt.

 

Herr Wollenhaupt (CDU) und weitere Bezirksvertreter äußern daher die Ansicht, dass an der bestehenden Regelung festgehalten werden soll.

 

Herr Bezirksvorsteher Schönberger lässt anschließend über den Bürgerantrag abstimmen.


dafür:           1  (FDP)

dagegen:     8  (5 CDU, 3 SPD)

Enth.:           1  (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Damit ist der Bürgerantrag abgelehnt.