Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Das Bevölkerungswachstum in der Rheinschiene wird in den nächsten Jahren zunehmend Druck auf den Wohnungsmarkt ausüben. Gleichzeitig werden die Flächen für neuen Wohnraum knapp und die Innenverdichtung wird zunehmen. Der Rat der Stadt Leverkusen spricht sich daher dafür aus, alle Wege und Optionen zu beschreiten, um in der Stadt schnell bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.

 

1. Wohnungen über Lebensmittelmärkten

 

Die Verwaltung wird beauftragt, im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Planen aktuelle Projekte vorzustellen, die die integrierte Nutzung von Einzelhandel und Parkraum plus Wohnen in ihre Planungen aufgenommen haben. Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt, Instrumente zu entwickeln, damit auf die Eigentümer von Liegenschaften zugegangen werden kann. Diese zu entwickelnden Instrumente haben das Ziel, die Eigentümer zu motivieren, ihre Grundstücke qualitativ und quantitativ nachzuverdichten, damit eine integrierte Nutzung entstehen kann.

 

2. Parkplätze überbauen

 

a. Die Verwaltung wird ferner beauftragt, spätestens bis Ende des Jahres 2018 zu prüfen, welche Parkplätze mit Wohnungen in Stelzenbauweise überbaut werden können. Um die personellen Kapazitäten der Verwaltung möglichst effektiv zu binden, sollen in einem ersten Schritt insbesondere größere Parkplatzflächen in Betracht gezogen werden, die hohe Mengenpotenziale bieten und auf die die Stadt Leverkusen rechtlichen Zugriff hat. Dies gilt vor allem für öffentliche Parkplatzflächen der Stadt Leverkusen und der städtischen Unternehmen. Dabei sind städtebauliche, planungs- und baurechtliche Aspekte sowie die geltenden Regelungen für die Errichtung von sozialem Wohnungsbau zu beachten. Es gilt die aktuell rechtlich möglichen Materialen (v.a. der Bau in Holz bzw. Holzmodulbauweise) maximal auszunutzen, um dadurch mehr Wohnraum zu schaffen.

 

b. Flächen, die nach der Prüfung unter 2.a eine Wohnbebauung ausschließen, sind zusätzlich hinsichtlich einer Überbaubarkeit mit dem Ziel einer anderweitigen Nutzung, wie z.B. Büronutzung, Start-Ups, kleine Handwerksunternehmen zu prüfen.

 

c. Flächen, die in Landschaftsschutzgebieten sind, sind sowohl für Wohnungsbau als auch für eine anderweitige Nutzung ausgeschlossen.

 

3. Stelzenbauweise bei Neubauten in den Stadtkernen

 

An einigen innerstädtischen Bauflächen wird immer wieder der Bau einer Tiefgarage diskutiert. Manchmal ist dieses bautechnisch oder planungsrechtlich nicht möglich. An diesen Stellen soll in Zukunft geprüft werden, ob Neubauten dort in Stelzenbauweise errichtet werden können und die notwendigen Parkflächen, zwar unter dem Gebäude, aber eben ebenerdig bereitgestellt werden können. Statt ausschließlich Parkplätzen können in dieser Bauform auch Mobilitätsflächen integriert werden. Hierbei könnten Stellplätze für Autos und Fahrräder, sowie Elektromobilität kombiniert werden.

 

Dies ist nicht als Prüfauftrag zu verstehen, sondern als Leitlinie für Investoren.


- einstimmig im Rahmen der En-bloc-Abstimmung -