Beschluss:
Der
Beschlussentwurf wird in § 13 Abs. 1 wie folgt verändert und ergänzt:
… - ein Gehalt für
die Betreiberin wird bereits bei 2 Großtagespflegestellen gezahlt, bei 2
Großtagespflegestellen wird ein Drittel eines Gehalts nach TVÖD SuE 9
Stufe 3 gezahlt, …
- einstimmig -
… - bei 3 und mehr
Großtagespflegestellen werden zwei Drittel dieses Gehalts gezahlt,…
dafür: 8 (3 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 4 BÜRGERLISTE, 1 PRO NRW)
dagegen: 34 (OB, 16 CDU, 12 SPD, 3 OP, 2 FDP)
Enth.: 3 (2 DIE LINKE.LEV, 1 Soziale Gerechtigkeit)
Damit ist der Antrag bezogen auf den zweiten Spiegelstrich abgelehnt.
Herr Bürgermeister Marewski lässt über die beiden Spiegelstriche des Antrages, wie im Kinder- und Jugendhilfeausschusses am 14.06.2018, getrennt abstimmen.