Beschluss:
1. Der Sachstandsbericht über die durchgeführten Aktivitäten und die erzielten Wirkungen erfolgt in den zuständigen Gremien nicht alle zwei bis drei Jahre, sondern jährlich.
2. Die Verwaltung stellt dar, in welcher Form sie die Ziele und Maßnahmen in den Handlungsfeldern priorisiert und in welcher Reihenfolge die Ziele erreicht werden sollen. Hierbei bezieht sie die in der Integration tätigen Verbände ein und entwickelt einen konkreten Zeitplan.
3. Die Verwaltung stellt Maßnahmen dar, die gewährleisten, dass die entwickelten Angebote die Migrantinnen und Migranten auch tatsächlich erreichen.
4. Zum Handlungsfeld A
„Sprachförderung“
Die Verwaltung entfaltet Aktivitäten, um Sprachmittler für den Bereich der
Sprachförderung zu gewinnen.
5. Zum Handlungsfeld B
„Erziehung und (institutionelle) Bildung“:
Die Arbeitsgruppe zur systematischen Unterstützung von integrationsfördernden
Projekten in Kitas und Schulen (Leitziel 3) wird unmittelbar eingerichtet.
Hinsichtlich der systematischen Erfassung und Darstellung gelungener Projekte
wird das Integrationskonzept fortentwickelt. Hierzu werden ebenfalls ein
konkreter Zeitplan entwickelt und Verantwortlichkeiten festgelegt.
6. Zum Handlungsfeld E „Gesundheit“:
- Das Projekt „MiMi“ wird neu angesetzt, um ehrenamtliche Sprachmittler im Themenbereich Gesundheit zu schulen.
- Die Verwaltung thematisiert im Rahmen des Runden Tisches „Gesundheit“ das Problem der mangelnden Versorgung psychisch kranker und traumatisierter Flüchtlinge in Leverkusen.
dafür: 39 (OB, 14 CDU, 12 SPD, 4 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 3 OP, 1 FDP, 2 DIE LINKE.LEV, 2 Soziale Gerechtigkeit)
dagegen: 1 (PRO NRW)
Enth.: 5 (4 BÜRGERLISTE, 1 FDP)